Problem: Wie breche ich eine Auktion auf www.gesext.de ab?

5 Antworten

"Ich habe es mir anders überlegt" ist zum Glück kein Grund, einen Vertrag nicht einzuhalten. Du wirst daher um die Zahlung der Provision nicht herumkommen - der Seitenbetreiber hat schließlich seinen Teil des Vertrags erfüllt.

Der Vertrag mit dem "Ersteigerer" ist kein Problem, er kann Deine Leistung nicht einklagen. Kassieren darfst Du für die Nicht-Leistung natürlich nicht.

Wenn Dir allerdings für eine Nacht so viel geboten wurde, dass schon die 15% Provision einen nennenswerten Betrag ausmachen, solltest Du Dir nochmal überlegen, ob Du auf das schöne Geld verzichten willst!

Du solltest dir die AGB einmal genau durchlesen, vielleicht findest du irgendwo ein Schlupfloch.

Erlichgesagt zweifle ich persöhnlich etwas an der Glaubwürdigkeit von Russialady1990

1) Ich finde keine Russialady1990 über die Suche von www.gesext.de

2) Zudem schreibt Russialady1990 hier Sie sei Studentin im Bereich Jura, noch dazu mit dem Expertenthema Inkasso. kommt nur mir das so komisch vor???

3) Machen mich die weiteren Themen wie "Ich bin mehrmals fremd gegangen mit dem Cousin meines verlobten Teil 1+2" sehr sehr stutzig.

Ob da jemand Aufmerksamkeit erwecken möchte, muss ich ja zum Glück nicht entscheiden. Da kann sich jeder selbst ein Bild machen.

TomRichter  24.04.2012, 15:56

Punkt 1) ist nicht verwunderlich - ich bin auch nicht überall unter dem gleichen Pseydonym zugange.

Aufmerksamkeit? Mag sein.

Jura-Studentin? Mag auch sein, ihre bisherigen Antworten stehen dazu nicht im Widerspruch. Vielleicht ist diese Frage eine Materialsammlung für eine Neuauflage des Buchs "Populäre Rechtsirrtümer" ;-)

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lass dich von einem guten freund steigern und zwar so hoch dass alle anderen aufgeben

Russialady1990 
Fragesteller
 22.04.2012, 17:14

Und was bringt mir das wenn es noch so hoch ist? Ich muss dann 15 % vom Gesamtbetrag an den Anbieter direkt bezahlen, man kann dort einen Kauf nicht rückgängig machen. Und wenn es dann der " gute Freund " nicht zahlen würde wie du sagst und ich ihn erinnere muss er die Gebühr tragen

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newcomer  22.04.2012, 17:19
@Russialady1990

es gibt bestimmt etwaige Klauseln sprich hast im Moment Scheidenpilz oder oder oder - notfalls Frauenarzt einschalten. Niemand kann trotz "Vertrag" zum Sex gezwungen werden falls was "dazwischen" kommt!

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newcomer  22.04.2012, 17:28
@newcomer

www.gesext.de hat mit dem geschlossenen Kaufvertrag, der bei einem Gebot geschlossen wird, nichts zu tun.Dieser Kaufvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Die Vertragsabwicklung erfolgt ebenfalls ausschliesslich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Wir haben daher keinen Einfluß auf die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel, auf die Wahrheit und Richtigkeit der Angebote oder die Berechtigung der Verkäufer, die Artikel zu verkaufen oder die Fähigkeit der Käufer, sie zu kaufen. Wir können auch die Durchführung des Vertrages nicht kontrollieren.

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newcomer  22.04.2012, 17:29
@newcomer

Risiken :

Es ist zu beachten das beim Verkauf oder Kauf über das Internet Risiken bestehen könnten die in der Natur des Mediums liegen. Da die Identifizierung von Nutzern im Internet schwierig ist, kann www.gesext.de nicht zusichern, das jeder Nutzer derjenige ist, für den er sich ausgibt. Wir bitten Sie, sich vor dem Kauf eines Artikels mit dem Verkäufer per Email in Verbindung zu setzen, um besser einschätzen zu können, mit wem sie es zu tun haben.

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newcomer  22.04.2012, 17:32
@newcomer

mit E-Mail Verkehr machst du demjenigen klar dass du ihn für "abartig" hältst und aus diesen Grunde vom Vertrag zurück trittst. Das einzige was dir "blühen " kann ist dort schlechte Bewertung und Rückzahlung des Gebotes denn eine Rücktrittsfrist gilt bei jedem privaten Vertrag!

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streetworker56  22.04.2012, 17:42
@newcomer

Ja und eine Gebühr an den Betreiber die auf jeden Fall fällig wird. Diese kann nicht ausgegrenzt werden und wird auch nicht einfach so gelöscht.

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TomRichter  22.04.2012, 19:29

Das Problem ist doch nicht der Vertrag mit dem Ersteigerer - eine sexuelle Dienstleistung kannst Du ohnehin nicht einklagen. Ihm muss sie nur mitteilen, dass sie den Vertrag nicht zu erfüllen gedenkt. Eventuell bereits erhaltene Zahlungen natürlich zurückzahlen.

Das Problem ist der Vertrag mit dem Seitenbetreiber, dem für seine Leistung 15% des Auktionspreises zustehen. Da ist Dein Vorschlag kontraproduktiv. Ich sehe keine Möglichkeit, diese Zahlung zu umgehen. Und das ist auch gut so - pacta sunt servanda, wie schon frühere Politiker zu sagten pflegten.

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RiderJoe  04.05.2012, 00:31
@TomRichter

Richtig, zumal es nicht nachprüfbar ist, ob eine Zahlung und "Ausübung der Dienstleitung" stattgefunden hat oder nicht.

Das ist das Risiko desjenigen, der eine solche Plattform nutzt, aber auch das berechtigte Interesse des Anbieters. Denn genauso wie eBay nicht verhindern kann, dass Leute nach den ersten eBay-Deals ihre Geschäfte privat abwickeln, kann eine Plattform wie gesext nicht verhindern, dass über eine Auktion nur ein Erstkontakt zustande kommt, und sich die betreffenden bei Gefallen anschließend auf privater Basis versorgen, bis es qualmt im Schritt.

Das geht noch im Warenhandel (Ware nicht gleichzeitig auf anderer Plattform anbieten), aber nicht mehr im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung ("Sie haben unerlaubterweise mit einem gesext-Mitglied geschlafen, ohne dies über gesext abzuwickeln....") ;-)

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Der Vertrag ist insoweit ohnehin Sittenwidrig. Die Sittenwidrigkeit bzgl. der Einforderung deines Lohns wurde von der letzten Rot-Grünen Regierung abgeschafft. Du kannst aber nicht über den Weg einer Zahlungsverpflichtung in die Prostitution gezwungen werden. Ich inseriere nur in Plattformen, wie z.B. www.gogomil.com. Dort telefoniere ich erst mit meinen Kunden und kann entscheiden, ob ich das Date wahrnehme.

Also Ohren hoch!!!