Probezeit nach Führerschein erweiterung von A1 auf B?

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Die Probezeit beginnt nur mit der Erteilung von A1 aber nicht mit AM ,L und T  die man auch mit 16 machen kann . Auch mit BF17 beginnt keine Probezeit den das ist kein Füherschein der wird erst mit 18 erteilt . 

peterobm  10.10.2016, 00:32

Auch mit BF17 beginnt keine Probezeit den das ist kein Füherschein der wird erst mit 18 erteilt . 

Nonsens, ab Erteilung der Prüfungsbescheinigung läuft die Probezeit

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TheGrow  10.10.2016, 01:32

 Auch mit BF17 beginnt keine Probezeit den das ist kein Füherschein der wird erst mit 18 erteilt

Das einem mit 17 nur die Prüfbescheinigung und kein Führerschein ausgehändigt wird ist völlig richtig, aber für die Probezeit irrelevant.

Ausschlaggebend ist, dass die Probezeit nicht mit Aushändigung des Führerscheins sondern mit Erwerb der Fahrerlaubnis beginnt.

Die Fahrerlaubnis wird wiederum bereits mit dem Akt der Aushändigung der Prüfbescheinigung erteilt.

Somit ist Deine Aussage, dass mit BF17 keine Probezeit beginnt nicht korrekt

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siggibayr  10.10.2016, 08:25
@TheGrow

Hallo TheGrow, schon wieder über diese "Prüfbescheinigung" gestolpert? Mit der Prüfbescheinigung kommt er nicht weiter, es geht um die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.

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die Probezeit geht vom Zeitpunkt des erstens Führerschein 2 Jahre lang. Sie verlängert sich nicht mit erwerb von B.

Immer von der Ausstellung des ersten Führerscheins an.

müsste im FS sogar stehen; mindestens der Erwerb; irgendwann in 2017