

Gesundheitliche Beeinträchtigungen mit Auswirkung auf die Fahreignung führen zur Erteilung der Fahrerlaubnis unter Auflagen oder mit Einschränkungen.
Diese werden in verschlüsselter Form auf dem Führerschein vermerkt.
Diese Erweiterungen werden bei der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse im Feld 12 des Dokumentes vermerkt.
Erweiterungen durch dreistellige Schlüsselzahl im Führerschein gelten nur in Deutschland. Zweistellige Schlüsselzahlen gelten dagegen EU-weit.
So bedeutet z.B. die Schlüsselzahl 01 das Erfordernis einer Sehhilfe.
01Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinse(n)
01.03 Schutzbrille
01.05 Augenschutz
01.06 Brille oder Kontaktlinsen
01.07 Spezifische optische Hilfe
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03Prothese/Orthese der Gliedmaßen
03.01Prothese/Orthese der Arme
03.02Prothese/Orthese der Beine
etc.
Der Code 78 beschränkt die Fahrberechtigung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer/gesetzgebung-recht/schluesselzahlenbranlage-9-fev.html