Probezeit - Stellt es einen A-Verstoß dar,...?
... wenn man in einer Tempo 30 - Zone, in welcher gerade ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrscht, an einen Fußgängerüberweg heranfährt und dabei einen (von links) passierenden Fußgänger aufgrund einer eingeschränkten Sicht (andere Fahrzeuge im Gegenverkehr) übersieht und knapp an ihm vorbeifährt? Der Fußgänger selbst hat sich nicht vorher vergewissert, ob das Auto anhält.
Was will man da als Autofahrer machen, außer bremsbereit zu sein? Da muss es doch gesetzliche Abgrenzungen geben? Hat der Fußgänger da gar keine Schuld und könnte man gegen ein angeordnetes Aufbauseminar erfolgreich einen Einspruch erheben (falls als A-Verstoß gewertet)?
LG
3 Antworten
Langsamer fahren oder nötigenfalls Anhalten.
hier mal ein Beispiel aus der Fahrschule
und ja es ist ein A Verstoß

an einen Fußgängerüberweg heranfährt und dabei einen (von links) passierenden Fußgänger aufgrund einer eingeschränkten Sicht (andere Fahrzeuge im Gegenverkehr) übersieht und knapp an ihm vorbeifährt?
Wenn du eingeschränkte Sicht hast musst du langsamer fahren.
Was will man da als Autofahrer machen, außer bremsbereit zu sein?
Geschwindigkeit reduzieren. Das lernt man eigentlich in der Fahrschule
Hat der Fußgänger da gar keine Schuld und könnte man gegen ein angeordnetes Aufbauseminar erfolgreich einen Einspruch erheben (falls als A-Verstoß gewertet)?
Nein es trifft ihn überhaupt keine Schuld. Er hat vorfahrt und du nicht.
Die Kenntnisse im Bereich Verkehrsrecht hat jeder mit Führerschein. Du nicht, deshalb gibts das Aufbauseminar. Viel Erfolg dort.
Das ist jetzt schon sehr hochgegriffen! Außerdem war die Frage nicht auf mich bezogen, sondern allgemein.
Glaub mir, da bringt eine reduzierte Geschwindigkeit auch nicht viel. Ähnlich wie beim Bahnübergang; da bringt das auch nichts, wenn tatsächlich ein Zug kommen sollte.
Hast du irgendeine Qualifikation, um so urteilen zu können (bspw. Kenntnisse im Bereich Verkehrsrecht)?
Was hat das mit dem Zug zu tun?
Bein Bahnübergang ist das Problem das der Zug dich übersieht. Beim Zebrastreifen das du den Fußgänger übersiehst. Und wenn du runter gehen musst auf Schrittgeschwindigkeit damit du keinen umfährst dann ist es halt so.
Du kriegst hier einfach in keinem Szenario recht wenn du an einem Zebrastreifen einen Fußgänger umnietest.
Wenn du trotz reduzierter Geschwindigkeit nicht in der Lage bist rechtzeitig zu bremsen ist entweder deine Geschwindigkeit zu hoch oder dein Reaktionsvermögen ist vermutlich durch Alkohol oder Drogen zu langsam.
Da genügt der gesunde Menschenverstand. Den darf man halt nicht zu Hause lassen, vor allem dann nicht, wenn man ein KFZ führt, von dem eine Betriebsgefahr ausgeht. Man weiss halt, das Fussgänger sich nicht immer an die Regeln halten, weil sie sich immer im Recht glauben.
Wenn man in eine unübersehbare Verkehrssituation gerät, heißt es doppelt so scharfe Sinne haben, und für andere mitdenken.
Vollkommen richtig. Aber auch ein Autofahrer kann mal was übersehen. Vielleicht, weil er gerade in Gedanken war oder schlicht und einfach, trotz Blick, den Fußgänger übersieht. Das hat nichts mit mangelnder Fahreignung zu tun, sondern kann jedem mal passieren. Damit muss auch gerechnet werden.
Ja das ist ein A Verstoß.
Wenn die Sicht verdeckt war hättest du langsamer fahren müssen. Die Fußgänger haben hier "Vorfahrt". Du hast sie missachtet.
Als Fußgänger am Zebrastreifen zu schauen ist keine Pflicht, es dient eher der eigenen Absicherung wegen Fahrern wie dir, die Zebrastreifen übersehen.
Einspruch sollte Zwecklos sein.
es dient eher der eigenen Absicherung wegen Fahrern wie dir, die Zebrastreifen übersehen.
Wo steht, dass ich das gemacht habe? Du kennst mich doch garnicht! Außerdem halte ich diese Verallgemeinerung für unangebracht!
übersieht und knapp an ihm vorbeifährt?
Naja, du hast ihn übersehen und bist knapp an ihm vorbeigefahren. Das ist keine Pauschalisierung das war lediglich eine Schlussfolgerung. Es war dein Fehler, sieh es einfach ein.
In Ordnung. Allerdings war dies eine Einmaligkeit und nicht die Regel.
Ja ich will dir auch nicht unterstellen, dass du das mit Absicht gemacht hast oder öfter passiert. Aber genau aus diesem Grund sollte man auch als Fußgänger in beide Seiten schauen bevor man losläuft.
Dann war das nur ein Missverständnis ;) Würde jeder Verkehrsverstoß angezeigt werden, so hätte wahrscheinlich niemand mehr seinen Führerschein!
Glaub mir, da bringt eine reduzierte Geschwindigkeit auch nicht viel. Ähnlich wie beim Bahnübergang; da bringt das auch nichts, wenn tatsächlich ein Zug kommen sollte.
Hast du irgendeine Qualifikation, um so urteilen zu können (bspw. Kenntnisse im Bereich Verkehrsrecht)?