A-Verstoß bevor man Führerschein hat?
Was passiert, wenn man bevor man einen Führerschein besitzt, einen A-Verstoß begeht. Beispielsweise als Fußgänger über Rot gehen.
Dass das die Probezeit verlängert, wenn man einen Führerschein hat, ist mir bewusst. Aber wie sieht es aus, wenn man noch garkeinen Führerschein hat. Kann man dann erstmal keinen machen oder was passiert dann.
2 Antworten
Die Probezeitmaßnahmen beziehen sich nur auf Taten, die nach Erwerb der Fahrerlaubnis und innerhalb der Probezeit begangen wurden, siehe §2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat...
Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis wird geprüft, ob Entscheidungen gegen dich vorliegen, die Zweifel an deiner Fahreignung begründen.
Bei einem schwerwiegenden oder mehreren weniger schwerwiegenden Verstößen kann eine MPU angeordnet werden, siehe §11 FeV.
Das Fahreingungsregister kümmert sich nicht darum, ob die betreffende Person im Besitz einer FE ist. Wenn diese einen Verstoß begeht, der mit einem entsprechenden Punkt nach aktuellem Katalog strafbewehrt ist, dann wird dieser eingetragen.
Das erkennen Fahschüler regelmßig als böses Erwachen, wenn sie zur Prüfung antreten wollen, aber diese verwehrt wird, weil sie zuviele Punkte angesammelt haben.
Ja, kann man. Nicht für jeden Verstoß, aber bei dauerhaften bzw. wiederholten Verstößen sehr wohl. Siehe zum Beispiel:
https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/rote-ampel-geblitzt/rotlichtverstoss-fussgaenger/
Heißt man dürfte dann erstmal für eine bestimmte Zeit die Prüfung nicht machen? Wenn ja für wielange nicht
Naja, solange nicht, wie es das Punktekonto nicht erlaubt. Bei entsprechend vielen Verstößen kann das auch bedeuten, dass vor der Prüfung erstmal eine MPU gefordert wird.
Kann man tatsächlich als Nicht-Führerscheininhaber für beispielsweise die Überquerung einer roten Ampel einen Punkt bekommen? Verstöße gegen die STVO können jemandem, der keinen Führerschein hat, doch nur begrenzt zur Last gelegt werden.
Andere Delikte, wie Fahren ohne Führerschein, werden natürlich belangt.