A-Verstoß bevor man Führerschein hat?

2 Antworten

Die Probezeitmaßnahmen beziehen sich nur auf Taten, die nach Erwerb der Fahrerlaubnis und innerhalb der Probezeit begangen wurden, siehe §2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat...

Bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis wird geprüft, ob Entscheidungen gegen dich vorliegen, die Zweifel an deiner Fahreignung begründen.

Bei einem schwerwiegenden oder mehreren weniger schwerwiegenden Verstößen kann eine MPU angeordnet werden, siehe §11 FeV.

Das Fahreingungsregister kümmert sich nicht darum, ob die betreffende Person im Besitz einer FE ist. Wenn diese einen Verstoß begeht, der mit einem entsprechenden Punkt nach aktuellem Katalog strafbewehrt ist, dann wird dieser eingetragen.

Das erkennen Fahschüler regelmßig als böses Erwachen, wenn sie zur Prüfung antreten wollen, aber diese verwehrt wird, weil sie zuviele Punkte angesammelt haben.


spelman  28.06.2024, 13:03

Kann man tatsächlich als Nicht-Führerscheininhaber für beispielsweise die Überquerung einer roten Ampel einen Punkt bekommen? Verstöße gegen die STVO können jemandem, der keinen Führerschein hat, doch nur begrenzt zur Last gelegt werden.

Andere Delikte, wie Fahren ohne Führerschein, werden natürlich belangt.

Jdrgb 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 12:23

Heißt man dürfte dann erstmal für eine bestimmte Zeit die Prüfung nicht machen? Wenn ja für wielange nicht

FordPrefect  28.06.2024, 12:24
@Jdrgb

Naja, solange nicht, wie es das Punktekonto nicht erlaubt. Bei entsprechend vielen Verstößen kann das auch bedeuten, dass vor der Prüfung erstmal eine MPU gefordert wird.