Privatversicher Rechnung Zahnarzt Erstattung Privatversichert?
Hallo, ich habe eine Rechnung vom Zahnarzt erhalten und habe diese bereits bei der Beihilfe eingereicht und von dieser 50% erstattet bekommen. Nun habe ich von meiner ehemaligen Krankenversicherung diesen Brief erhalten:
Verstehe ich das richtig? Da ich die 50% von der Beihilfe bereits bekommen habe, habe ich keine Anspruch auf die eigentlich 100% der Krankenkasse ? Also hätte ich eigentlich 100% bekommen können, aber da die Beihilfe schon 50% erstattet hat, habe ich da keinen Anspruch mehr drauf?
Danke
4 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe hast du von der Beihilfe einen Anspruch auf die Erstattung von 50% der Kosten.
Bei der privaten Krankenversicherung bist du zu 50 % versichert und hast diesen Betrag bereits erstattet bekommen.
Zusammen sind dir also die gesamten Behandlungskosten erstattet worden.
Darüber hinaus hast du keinen Anspruch.
Natürlich.
Sonst würdest du ja mit jeder Arztrechnung und mit jedem Rezept 50 % Gewinn machen.
Außerderm bist du nur zu 50 % privat versichert.
Lies noch mal genau!
Sie würden nicht 100% der Gesamtrechnung erstatten, sondern nur bestimmte Kosten und die auch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Wahrscheinlich waren die 50% der Gesamtrechnung in Summe somit bereits mehr als das, was die Kasse dort erstattet hätte.
Der BET ist ein Beihilferegänzungstarif. Der würde dann greifen, wenn die Beihilfe weniger als ihre üblichen 50% erstattet (im Bereich Material- und Laborkosten je nach Dienstherr nicht unüblich). Da die Beihilfe aber 50% erstattet hat, ist keine weitere Leistung aus dem Tarif BET zu zahlen. Sonst wärst du ja bei über 100% und hättest somit an deiner Zahnbehandlung Geld verdient, was natürlich nicht geht.