Kosten tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

2 Antworten

Das ist die Nummer 861 der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Beim üblichen Steigerungsfaktor von 2,3 sind das 92,50€ pro Sitzung. Mehr (den 3,5-fachen Faktor) soll er eben nicht abrechnen.

Sicher, dass es bei der PKV keine Sitzungsbegrenzung gibt?

oOoAlexoOo 
Fragesteller
 27.04.2021, 19:45

Danke!

Laut Versicherungsvertreter 50 im Jahr ohne Probleme (Debeka)

Okay. Ist es möglich sich auf einen Zwischenwert zu "einigen"? Sprich z.b. 100 €, oder sind das entweder der 2,3fache oder der 3,5 fache Satz ? Kenn mich damit Null aus. Wann man welchen Satz verlangen kann. Da würde ich als Therapeut ja immer den 3,5fachen nehmen ?

Valnar52  28.04.2021, 10:16
@oOoAlexoOo
Laut Versicherungsvertreter 50 im Jahr ohne Probleme (Debeka)

Naja und was ist mit denen nach 50?

Den 3,5-fachen Satz kann ein Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut nur dann abrechnen, wenn er dies begründet. Zum Beispiel weil die Behandlung in dem konkreten Fall besonders komplex war.

Der "normale" Steigerungssatz bei einer Psychotherapie (und auch sonst bei den meisten Kostenpositionen) ist der 2,3-fache. Dieser Satz kann bei den PKV ohne weitere Begründung abgerechnet werden. Valnar hat da den richtigen Wert genannt. Davon müsstest Du die Hälfte übernehmen.

Weitere Steigerungen bis zum max. 3,5-fachen Satz müssen der Krankenkasse gegenüber begründet werden, z.B. mit besonderer Erschwernis der Behandlung.

Zu beachten ist allerdings auch, dass beim normalen Satz wie oben der Therapeut weniger verdient als wenn Du gesetzlich versichert wärest. Insofern nehmen viele Therapeuten inzwischen oft einen höheren Steigerungssatz.

Fazit: Du müsstest Dir überlegen, wieviel Du maximal dazuzahlen kannst oder willst oder dann mit dem Therapeuten verhandeln, denn mit dem 2,3-fachen Satz wird er wahrscheinlich nicht zufrieden sein und der 3,5-fache für Dich zuviel, also irgendetwas dazwischen.

Alles klar?