Privatverkauf/Rücktritt?

2 Antworten

Du bist in der Beweispflicht, das mündliche Angebot, den Sattel zurück zu geben und deinerseits die Bestätigung, das Geld zurück zu geben, ist in meinen Augen ein Vertrag, Antrag und Annahme fanden im Konsens statt.

Da du die Sprachnachricht ja hast (speicher die dir gut, nicht dass sie sie löscht), kannst du ihr Angebot auch belegen.

Einigt euch außergerichtlich, mein gut gemeinter Rat. Eine gerichtliche Einigung kommt mind. einem von euch deutlich teurer zu stehen, als der Sattel wert sein dürfte....

Wenn du auf einen Kaufvertrag bestehen willst um den zurückzunehmen bist du in der Beweispflicht - bei mündlich ist das schwierig...

Habe aber eh nicht verstanden, wo der Problem is? Will sie den Sattel ohne Gaul behalten??