Sattel zurückgeben an Sattler - voller Kostenersatz?

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Erst mal: lass um himmels willen für den nächsten Sattel jemand andres kommen! ;-)

Normalerweise ist eine Pauschale fällig für die Nutzung. In diesem speziellen Fall aber ist sie als Sattlerin eine Fachfrau, die ihren Auftrag, nämlich einen passenden Sattel zu liefern - nicht erfüllt hat. Du als Kunde hast dich zu Recht auf die Fachberatung und Anpassung verlassn und den Sattel in Gebrauch genommen.

Es ist sogar ein Schaden am Pferd entstanden, genau gesehen kannst du nicht nur den Sattel zurückgeben sondern könntest auch Schadensersatz von ihr fordern. Tierarztkosten, Ausfallzeit des Pferdes usw. SO weit würde ich nicht gehen wollen aber gut wenn man das im Hinterkopf hat wenn die Rückgabe nicht reibungslos vonstatten geht.

friesennarr 
Fragesteller
 12.11.2014, 21:25

Danke für deine Antwort. Ich hoffe das ich wieder ohne Sattler auskomme, so wie es die letzten 20 Jahre war. Ich habe mit Sattlern keinerlei Erfahrung und sie wurde mir empfohlen.

Als sie gestern die beiden Sättel wieder mitgenommen hat, hat sie gemeint das sie das nicht 1 zu 1 Rückerstatten können würde. Wollte jetzt mal wissen ob das so rechtens ist oder nicht?

Wegen der Rückenschmerzen und dem Motzen beim angurten hab ich natürlich keinen TA da gehabt - hätte also ausser mein Wort keinen Beweis.

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FrauWinter  12.11.2014, 22:03
@friesennarr

Die Anpassung des Sattels ist ein Dienstleistungsvertrag, der Kauf des Sattels an sich ein Kaufvertrag.

Da die Dienstleistung mangelhaft ausgeführt wurde kann die Sattlerin bis zu zwei mal nachbessern - danach also beim dritten identischen Problem (also nicht einmal Sattelblatt, einmal Polsterung und dann Gurtstrupfen...) kannst du wählen zwischen Tausch oder Rückgabe.

Wenn der Sattel nun schon zurück gegeben wurde und niemand als sachverständiger Zeuge (Osteopathin z.B. oder Tierärztin etc.) bestätigen kann, dass es Rückenprobleme gegeben hat ists natürlich ein wenig schwierig.

Will sie denn viel abziehen? Im Zweifel würde ich das unter "Erfahrung" verbuchen, Hauptsache sie nimmt den Sattel zurück und gibt den Großteil des Geldes dafür wieder her - und stellt ihre Arbeit mit der Anpassung NICHT in Rechnung. (Da würde ich durchaus drauf bestehen, wenn ich mein Auto rot lackieren lasse und bekomme es grün ... verstehst du? Der Auftrag war den Sattel anzupassen ans Pferd und den hat sie nicht erfüllt).

Nun haben wir aber zwei Verträge wie oben schon erwähnt. Die Dienstleistung war nicht erfüllt - also kein Geld.

Der Sattel an sich (also der Kaufvertrag) ist aber nicht mangelhaft, er passt "nur" nicht aufs Pferd. Da haben wir nun einen Knackpunkt, denn die Frage ist nun, in wiefern sie als Fachfrau für die Auswahl des Sattels verantwortlich ist. Wenn sie den Sattel gewählt hat und gesagt hat, dass dieser dem Pferd passt - und davon gehe ich mal aus - dann ist es ihre Baustelle.

Aber ich bin kein Jurist. Es kann sein, dass ich in den Tiefen des §§-Dschungels was übersehen habe!

Habe mal geschaut was so als Nutzungspauschale für Sättel im Monat verlangt wird, der Sattel lag 3 Wochen auf dem Pferd - maximal 100 Euro würde ich ihr da zugestehen. Denn alles weitere bringt nur einen Rattenschwanz und möglicherweise sogar einen handfesten Rechtsstreit - was noch mehr Zeit und Nerven kostet.

Bist du rechtsschutzversichert? Falls es um mehr Geld geht. Das würde ich in dem Fall nutzen. Meist hilft ja schon der Briefkopf auf dem Anwaltsschreiben den Leuten auf die Sprünge, ohne dass er groß mit § um sich werfen muss ;-)

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friesennarr 
Fragesteller
 13.11.2014, 08:26
@FrauWinter
Nun haben wir aber zwei Verträge wie oben schon erwähnt. Die Dienstleistung war nicht erfüllt - also kein Geld.

Bei Neukauf zahlt man die Anpassung in der Regel nicht (wurde auch auf meiner Rechnung abgezogen) also da kann ich nichts abziehen, weil das war ja 0.

Egal wie lasse ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen - dann verkauf ich den Sattle lieber selbst weiter - da verliere ich dann auch weniger Geld.

Sie will mir nochmal einen anderen Testsattel zuschicken - wenn dieser funkt - dann denke ich das sie beim ersten weniger abzieht (da sie ja dann trotzdem was verkauft hat) sollte der aber nicht passen dann ..... Keine Ahnung vielleicht muß ich erst mal abwarten. Schönen Dank für deine Hilfe.

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FrauWinter  30.11.2014, 13:12
@friesennarr

Danke für den Stern ^^

Ich habe damals immer für die Anpassung zahlen müssen - schlechter Service!

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Habe den Sattler gewechselt.