PL Kennzeichen in DE fahren??
Hallo, Ich bin M/18 Jahre alt und habe frisch meinen Führerschein. Jedoch habe ich noch kein Auto und mein Opa der in Polen lebt würde mir sein Auto zur Verfügung stellen. Das Auto ist dann logischerweise auf polnischen Kennzeichen. Meine Frage, kann ich damit unbedenklich in Deutschland rumfahren wenn hier mein Wohnsitz ist aber das Auto nicht auf mich angemeldet ist und ich somit auch nicht der Halter des Fahrzeugs bin? Würde es Stress geben das ich das Auto ummelden soll etc.?
Gruß
4 Antworten
1 Jahr darf das Fahrzeug in Deutschland genutzt werden.
Mit Auslandskennzeichen in Deutschland fahren: Das ist zu beachten
Gemäß § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV) darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland nur vorübergehend im deutschen Straßenverkehr geführt werden und auch nur dann, wenn das Fahrzeug keinen regelmäßigen Standort in Deutschland hat.
Was heißt das aber konkret? Unter „vorübergehend“ versteht der Gesetzgeber einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Wer also z. B. in Deutschland Urlaub macht, jemanden besucht oder einfach nur hindurchfährt, muss in der Regel nicht befürchten, dass sein Auslandskennzeichen ihm Probleme bereitet.
Als regelmäßiger Standort wird wiederum der Ort verstanden, von dem aus das Fahrzeug in der Regel in Betrieb genommen wird. Dieser muss nicht identisch mit dem Wohnort des Eigentümers sein. Wenn Sie z. B. im Ausland wohnen, aber in Deutschland ein Fahrzeug abgestellt haben, das Sie regelmäßig von hier aus in Betrieb nehmen, muss dieses auch in Deutschland angemeldet sein – selbst wenn Sie damit jeweils nur eine kurze Zeit fahren.
Nein, darfst du nicht, da das Fahrzeug nicht in Deutschland versteuert ist!
"Wo kein Kläger..."
In meiner Nachbarschaft fahren Leute seit 10Jahren mit rumänischem Kennzeichen, ist natürlich super ohne Steuern und Gebühren. Solange keiner petzt passiert auch nichts aber falls das auffliegt wirds richtig teuer werden.
"Opa" mit Spoiler und Spezialfelgen🤣
Schreib doch gleich, daß du das Ding zum Steuer sparen drüben anmelden willst...
Dann würden ja wieder die nicht gönner kommentieren und zicken :D
nein. wenn du den Wohnsitz in DE hast, gilt §20 FZV nicht.
https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/20-fzv/
es wäre dann zu leicht, lokale TüV Vorgaben, Steuern, Versicherungen zu umgehen.
Ist es nicht was anderes wenn das Fahrzeug nicht auf mich angemeldet ist?
hier weitere Erläuterungen:
Problem das es ein etwas auffäligeres Auto ist.. Spoiler,BBS Felgen etc :/ was die Blauen bei einer Kontrolle wohl sagen würden