Auto mit Polnischen Kennzeichen in Deutschland fahren als deutscher Einwohner?

3 Antworten

Polen ist ein EU-Staat. In § 20 FZV steht drin, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Kfz vorübergehend am Verkehr teilnehmen darf, wenn im Inland (Deutschland) kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Als vorübergehend im Sinne des Zulassungsrechts ist 1 Jahr (§ 20 Abs. 4 FZV)

Diese Fahrzeuge sind auch von der Kfz- Steuer ausgenommen (§ 3 Abs. 13 KfzStG).

Zollrecht: Fahrzeuge aus anderen EU- Ländern, die vorübergehend eingeführt werden, werden nicht mit Eingangsabgaben belegt, auch wenn sie von in Deutschland Wohnhaften für eigene Zwecke (privaten Gebrauch) zu Inlandsfahrten genutzt werden ( (§ 1 Abs. 1 ZollVG).

Diese Aussagen sind aber nur zutreffend, so lange der Besitzer/Halter des Kfz im EU- Ausland wohnhaft ist. Sobald dessen Wohnort nach Deutschland verlegt wird, entfallen alle "Vergünstigungen", das Kfz unterliegt dann dem deutschen Recht mit allen Konsequenzen.

Ein Kollege hat seinen Wagen über irgendso ne Oma aus Litauen angemeldet. Was geileres gibt`s nicht, sagt er. Fast keine Kfz-Steuer, billige Versicherung, kein teurer TÜV und er kann überall falsch parken, weil sich keine traut an sein Auto nen Zettel zu kleben, aus Angst sie kriegt eins auf die Fr...e (Könnte ja nen Mafia-Wagen sein ;)) Die Karre ist ne S-Klasse, tiefer, breiter und mit fetten Felgen - das würde dir hier kein TÜV eintragen, aber in Litauen kein Problem.

klapproth  14.09.2020, 19:49

ja es geht ja hauptsächlich um die tüv geschichte

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Als Umzugsgut, wenn man den Wohnsitz aus Polen nach Deutschland verlegt, kann man max. 6 Monate mit dem polnischen Kennzeichen fahren.

Ein polnisches Ersatzfahrzeug darf in Deutschland bewegt werden, sofern dem Zoll bei der Einreise ein entsprechendes Dokument über die Reparatur des eigenen Auto vorgelegt wird. Die Benutzung gilt aber nur für die veranschlagte Reparaturdauer. Hier ist es sinnvoll ein Mietfahrzeug zu nutzen, das gibt die wenigsten Probleme.

Ein privates polnisches Fahrzeug darf man nach § 3.13 KraftStG mit einem deutschen Wohnsitz nicht verwenden. Man macht sich neben Steuervergehen auch einen Zollvergehen schuldig

Karol2203 
Fragesteller
 10.09.2016, 17:21

Ok Danke, aber habe bisschen im Internet geguckt und da steht dass, wenn es mein eigenes Fahrzeug ist kann ich bis zu 1 Jahr damit in deutschland fahren Oo

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Karl37  10.09.2016, 20:33
@Karol2203

Es gibt das Steuerrecht nach dem KraftStG und das Zulassungsrecht. Beides wird oftmals vermischt.

Im Zulassungsrecht steht aber was von 185 Tagen innerhalb von 12 Monaten. Das bedeutet, wenn du mit dem polnischen Auto nach Deutschland umsiedelst, dann darf das Auto nur 185 Tage (6 Monate) innerhalb von einem Jahr sich in Deutschland befinden. Innerhalb dieser Zeit ist eine deutsche Zulassung zu besorgen.

Mit deutschen Wohnsitz darfst du keine Sekunde ohne bezahlte deutsche Kfz-Steuer ein polnisch zugelassenen Auto fahren. Das ergibt sich aus dem § 3.13 KraftStG

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Karol2203 
Fragesteller
 10.09.2016, 20:39

Das muss irgendwie aber gehen Oo Ich hatte Unfall in Polen, also muss ich auch irgendwie wieder nach Deutschland, somit muss bzw war ich gezwungen mir dort ein Auto zu leihen, weil ich in Deutschland auch Arbeite und muss jeden Tag 45 km zur Arbeit Der Abschleppdienst in Polen wollte mir auch Auto geben, aber da es mir sonst zu teuer wäre habe ich mir selber ein Auto geliehen vom Onkel Danke für die Antworten ^^

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Karl37  11.09.2016, 08:33
@Karol2203

Hast du meinen ersten Beitrag nicht richtig gelesen. Natürlich darf man mit einem polnischen Ersatzfahrzeug in Deutschland fahren. Die Steuerbefreiung bekommst du aber nur nach Anmeldung beim ersten Grenzübertritt mit dem Ersatzauto beim Zoll und nur für die Dauer der Reparatur. Nimmt man sich ein Fahrzeug von einem Vermieter, dann muss man dem schon sagen, man fahre ins Ausland, dann bekommt man die besonderen Hinweise.

Da du nun ein privates Ersatzfahrzeug nutzt ist es deine Sache mit den Behörden klar zu kommen.

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Karol2203 
Fragesteller
 11.09.2016, 12:05

Ok :)

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