Ein in Polen gemeldetes Fahrzeug in Deutschland fahren
Hallo zusammen,
kann mir jemand verraten, ob ich ein in Polen gemeldetes Fahrzeug in Deutschland fahren kann. Das Auto gehört meinem Cousin. Er ist in Polen gemeldet und würde weiterhin als Fahrzeughalter eingetragen sein. Ich würde das Fahrzeug gerne ca. 1 Jahr lang benutzen. Welche Probleme, Gefahren und Konsequenzen drohen mir?
P.S. Und wie sieht es mit der Umweltplakette aus? Brauchen ausländische Fahrzeuge diese auch?
Danke für die Hilfe!
9 Antworten
du darfs nicht fahren weil dein Wohnsitz und gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland ist und somit waere das ein Steuerrechtsvergehen das dich ca. 3000,- euro plus Strafverfahren kostet .
Ein Blick ins Gesetz wäre mal wieder angebracht:
§ 1 Karaftfahrzeugsteuergesetz - Steuergegenstand
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt:
-
das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
-
das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden....... (ausgenommen LKW mit mind. 12t ZGG im Güterkraftverkehr.... bla bla bla....)
Sodele, das bedeutet? Klar, auch wenn das Teil im Ausland zugelassen sein mag, hier wird Steuer fällig.
Die Benutzung eines ausländischen Kraftfahrzeugs ist steuerfrei, sofern es von einem ausländischen Fahrer benutzt wird, der Aufenthalt in Deutschland weniger als ein Jahr dauert und das Kraftfahrzeug zum eigenen Gebrauch eingeführt und benutzt wird.
Wenn Du bereits im Inland länger gemeldet bist und so ein Teil fährst, dann schlägts ein, es sei denn, Du möchtest die Steuer hier entrichten (aber dann wird wohl auch der Zweck des ganzen Dingens erledigt sein, Du willst das ja nur machen, um Dich vor den Kosten zu drücken).
Hi,
ja, Du kannst das Fahrzeug vorübergehend in Deutschland fahren. Vorübergehend heißt nach §20 FZVa (Fahrzeugzulassungsvorordnung, http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#20 ) bis zu einem Jahr. Die Umweltplakettenpflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge.
ich würde davon abraten denn wens ein nicht in D gemeldetes fFahrzeug ist das in D von einem deutschen genutzt wird so steht die Meldepflicht in Fokus .. wohin werden möglich knöllchen gesendet ? wer bekommt mögliche strafbefehle wegen Melde adresse in D.? Verstoß gegen das Melderecht in D,...
Ich würde die Finger von lassen denn das bringt richtigen Ärger.. troz EU Joachim
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz musst du Kfz-Steuer zahlen.