PayPal-Fall zu meinen Gunsten entschieden?
Guten Morgen,
ich habe Anfang des Monats etwas in einem Onlineshop bestellt. Im nachhinein stellte sich der Shop als nicht seriös heraus. Ich bekam mein Paket zwar allerdings unvollständig. Ich habe den Verkäufer kontaktiert allerdings hat er abgestritten, dass er schuld wäre. Ich habe daraufhin PayPal eingeschaltet und alle Nachweise eingereicht. Ich habe auch vermerkt, dass das meiste angekommen ist aber trotzdem ein Teil der Bestellung fehlt. Der Verkäufer hatte zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme allerdings kam von ihm nichts. Nun hat PayPal den Fall zu meinen Gunsten entschieden und mir das ganze Geld zurückgebucht. Was soll ich jetzt machen? Kann der Verkäufer gegen mich vorgehen, weil ich das komplette Geld zurückerhalten habe oder brauche ich keine bedenken haben?
Freue mich über Antworten.
6 Antworten
Entweder schickst du ihm die erhaltenen Waren zurück oder schickst ihm einen ausgleich.
Du fragst den Verkäufer was mit der Ware jetzt passieren soll (denn eigentlich müsstest du sie zurück schicken, allerdings auf seine Kosten), ansonsten vernichtest du die unvollständige Lieferung oder behältst sie.
Mit Fristsetzung von 2 Wochen.
Ansonsten müsstest du sie, so wie sie ist, aufbewahren. Er kann sie fordern.
Ich seh es so dass der Käufer den Vertrag widerrufen hat.
Von einem ausdrücklich erklärten Widerruf, wie er mittlerweile verlangt wird, kann ich in der Fragestellung nichts erkennen.
Was PayPal entscheidet ist eine Sache, das BGB eine andere.
Im Hinblick auf die erhaltenen Waren liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) vor.
Hier bestehen Ansprüche des Verkäufers.
Gegen dich vorgehen kann er natürlich. Du hast dich derzeit bereichert.
Du musst dich mit dem Verkäufer einigen wie viel du ihm schuldest für die Teil Lieferung.
Brauchst keine Bedenken zu haben.
Ich sähe das eher so, dass er den Teil der Waren bezahlen muss, den er erhalten hat.
Der Kaufvertrag besteht meiner Ansicht nach immer noch.