PayPal-Fall zu meinen Gunsten entschieden?

7 Antworten

Entweder schickst du ihm die erhaltenen Waren zurück oder schickst ihm einen ausgleich.

Du fragst den Verkäufer was mit der Ware jetzt passieren soll (denn eigentlich müsstest du sie zurück schicken, allerdings auf seine Kosten), ansonsten vernichtest du die unvollständige Lieferung oder behältst sie.

Mit Fristsetzung von 2 Wochen.

Ansonsten müsstest du sie, so wie sie ist, aufbewahren. Er kann sie fordern.

RobertLiebling  24.03.2020, 08:52

Ich sähe das eher so, dass er den Teil der Waren bezahlen muss, den er erhalten hat.

Der Kaufvertrag besteht meiner Ansicht nach immer noch.

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RobertLiebling  24.03.2020, 16:57
@Yetanotherpage

Von einem ausdrücklich erklärten Widerruf, wie er mittlerweile verlangt wird, kann ich in der Fragestellung nichts erkennen.

Was PayPal entscheidet ist eine Sache, das BGB eine andere.

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Im Hinblick auf die erhaltenen Waren liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) vor.

Hier bestehen Ansprüche des Verkäufers.

Du brauchst dir keine Gedanken machn er hat nich reagiert der Fall ist geschlossen allerdings wenn du Korrekt bist schreib den Verkäufer an und sende ihn ein Teil des wieder zurück also ich würde es machen...

Gegen dich vorgehen kann er natürlich. Du hast dich derzeit bereichert.

Du musst dich mit dem Verkäufer einigen wie viel du ihm schuldest für die Teil Lieferung.