Päckchen weg, was tun?

12 Antworten

Er soll dir die Quittung per Foto schicken.Wenn er es als Pn aufgegeben hatte,bekam er ein Zettel.Villeicht hat er es ja gar nicht verschickt.Er muss dir beweisen das du es bekommen hast ,nicht umgekehrt.Ist seine Sendung nicht als Paket aufgegeben worden,ist es nicht versichert.Die Sendung ist so lange sein Eigentum,bis sie dir ausgehändigt wurde.Sein Problem,wolltest du es schriftlich,dass er die schon bezahlte Sendumg unversichert zu dir schi ckt und kommt weg,dann dein Problem.Aber nur dann.

Hallo Catloverin88,

wenn der Absender des Päckchens den Verdacht hat, dass Du die Ware erhalten hast und nur angibst sie nicht erhalten zu haben, damit er Dir das Geld erstattet oder Dir die Ware nochmal zusendet kann er selbstverständlich eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gem. folgender Rechtsgrundlage stellen:

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§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Solle er diesbezüglich eine Strafanzeige stellen leitet die Polizei ein Strafverfahren gegen Dich ein.

Bloß bringen wird ihm das Garnichts.

  • die Polizei schreibt eine Strafanzeige gegen Dich
  • sie läd Dich als Beschuldigten vor und gibt Dir die Möglichkeit Dich zum Tatvorwurf zu äußern
  • Du kannst Dich wenn Du willst zur Sache äußern und angeben, dass Du die Ware nie erhalten hast
  • Die Polizei wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft schicken
  • Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gegen Dich nach § 170 Absatz 2 StPO einstellen, weil Dir die Tat nicht nachgewiesen werden kann, weil Du sie schlichtweg nicht begangen hast.

Damit hat sich aus strafrechtlicher Sicht die Angelegenheit für Dich erledigt.

Wenn Du den Verdacht hast, er hat die Ware garnicht abgeschickt, sondern will Dich übers Ohr hauen, könntest Du im Gegenzug ebenfalls eine Strafanzeige wegen Betruges gegen ihn stellen.

Zivilrechtlich sieht die Sache so aus.

Er ist auch bei einem unversicherten Päckchen in der Nachweispflicht, dass er die Ware an Dich versendet hat.

Erst nachdem er nachweislich die Ware an Dich versendet hat, geht das Transportrisiko auf Dich über. Seine Nachweispflicht endet mit der Übergabe an die Post. Er muss nur nachweisen, dass er die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat, er muss aber nicht nachweisen, dass Du die Ware erhalten hast.

Kurzum:

Kann er nicht nachweisen, dass er das Päckchen versendet hat, muss er Dir Schadensersatz leisten.

Kann er nachweisen, dass das Päckchen von ihm versendet wurde, hast Du Pech gehabt, wenn es nicht angekommen ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du dieses Päckchen wirklich erhalten und in Empfang genommen hättest, dann hättest du das ja auch unterschreiben müssen. Also das wäre ein Beweis, dass du es hast. Ohne diesen Beweis kann niemand sagen, dass du lügst und dich deshalb auch nicht anzeigen.

stefan1531  19.01.2017, 15:18

Bei Päckchen muss man nix unterschreiben.

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marenka111  19.01.2017, 15:31
@stefan1531

Da scheinst du falsch informiert zu sein. Alles was von DHL geliefert wird und du in Empfang nimmst, musst du durch eine Unterschrift bestätigen. Das ist der übliche Vorgang bei DHL und es ist egal in welcher Form die Ware ist.

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marenka111  19.01.2017, 18:09
@Hundefreund1966

Das mag ja sein, aber ich gebe nur meine Erfahrung mit dem DHL Zusteller weiter, denn ich nehme selber und auch für meine Nachbarn DHL Lieferungen an und muss immer unterschreiben. Deshalb auch meine Annahme, dass die Unterschrift ein Beweis sein könnte und auch, das dieses Vorgehen überall gleich ist.
Naja, vielleicht ist das ein Irrtum

Doch eigentlich geht es um das Verhalten des Absenders und das scheint nicht korrekt zu sein. Habe gerade die Antwort vom Experten gelesen, diese sollte den Fragesteller deutlich aufklären.  

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Päckchenversand ist leider nicht nachprüfbar. Nur Sendungen mit einer Sendungsnummer = Einschreiben oder Pakete. Kannst gar nichts machen. Nur zur Post gehen. Dort gibt es ein Verluste Formular - die "versuchen" es dann zu finden...

nein, die Polizei macht da nix.

Der Absender ist zuständig dafür, daß Du eine Ware erhältst. Er soll doch erstmal beweisen, daß Du das Päckchen erhalten hast.

Außer bei EBay-Auktionen. Hier kann der Empfänger den Absender nicht haftbar halten, wenn vereinbart wurde, daß unversichert versandt wird.