Der Vermieter muss sicherstellen, daß die Wohnung auf 20°C heizbar ist.

ist sie das nicht, musst Du den Mangel anzeigen und kannst die Miete entsprechend mindern.

informiere Dich am Besten beim Mieterverein.

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Für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern fallen 19% Einfuhr-Umsatzsteuer sowie ab 150 EUR Warenwert auch Zölle an. Die Höhe der Zölle ist abhängig von der Warenart (z.B. bei Schuhen: Damen-, Kinder- oder Herrenschuh, Material, Verwendung), meist so m die 10%.

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Die Bekannte darf das Paket als Geschenksendung deklarieren. Sofern der Wert 45 EUR nicht übersteigt, entstehen weder Zölle noch Steuern.

U.U. möchte der Zoll einen Wertnachweis haben - dies kann über eine Proforma-Rechnung erfolgen.

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Hat der Vermieter nun das Recht das Zimmer kalt zu vermieten, da keine Nebenkosten angegeben/abgerechnet werden?

nein - ein Vermieter muss sicherstellen, daß Wohnräume auf 20°C geheizt werden können

Weiter würde ich gerne wissen wie ich korrekt eine Mietminderung sowie Mahnung formulieren könnte falls ich das Recht dazu habe.

Sehr geehrter [...], das von mir gemietete Zimmer kann nicht auf wohnliche Temperaturen geheizt werden. Es werden trotz Dauerheizen maximal [xxx]°C erreicht.

Da es derzeit kalt ist, bitte ich um Abhilfe bis spätestens Montag, 14. Januar 18:00 Uhr. Bis zur Behebung erlaube ich mir, die Miete um [X]% der Warmmiete zu kürzen.

Es hat im Wohnraum gefühlte 12-15 ° Celsius!

Die gefühlte Temperatur ist irrelevant. Kauf Dir ein Thermometer für 3 EUR - ausschlaggebend ist die tatsächliche Temperatur.

Wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, erfährst Du bei einem Anwalt oder dem Mieterverein. Das dürften vermutlich 20-50% sein. Natürlich musst Du das dann taggenau ab dem Tag der Meldung errechnen.

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Gar kein Problem.

Leg' die Bestellbestätigung und Deinen Paypal-Auszug beim Zoll vor.

Zölle und Steuern werden auf den tatsächlich bezahlten Betrag berechnet.

Für eine falsche Deklaration des Absenders wirst Du nicht belangt - da kannst Du ja nix für.

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Natürlich kann man das! Sicher, es ist etwas schwieriger als für Büroleute, aber es geht.

Im Nahverkehr, wenn man jeden Tag zu Hause schläft, ist das natürlich einfacher. Ich habe Kollegen, die nehmen sich jeden Tag Obst & Gemüse und Brote mit, so wie ich als Büromensch auch.

Als Fernfahrer, wenn tatsächlich das Fahrerhaus die Wohnung ist, muss man sich eben auch drauf einrichten. Heutzutage, wo viele Läden lang offen haben, kann man sich da gut mit frischem Essen versorgen.

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  • Zugluft: Du kannst natürlich nicht erwarten, daß eine Altbauwohnung die selbe Qualität hat wie ein Neubau. Daß es durch die Rolladenkästen zieht, ist normal. die Frage ist, wie sehr es zieht - das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
  • Heizkörper: wenn eine Heizung schlecht heizt, erhöht es natürlich nicht die Heizkosten.
  • Du kannst den Thermostat aber abschrauben und für wenig Geld einen im Baumarkt kaufen und anbringen. Das kann man selbst mit ein paar Handgriffen machen.
  • Was eine Erkältung mit der Heizung im Bad zu tun hat, verstehe ich auch nicht.

meiner Meinung nach habt Ihr kein Recht auf Mietminderung.

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"Theoretisch".

Kita-Plätze werden nur vergeben, wo man auch gemeldet ist.

Das bedeutet, wenn die Tochter weiterhin bei Dir gemeldet ist, sollte es funktionieren.

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Wie schon in einigen Fällen extrem kundenunfreundlich von der Post, aber man ist es ja gewohnt.

das ist nicht kundenunfreundlich - das sind geltende Gesetze. Und die gelten nun mal auch für DHL.

Dein Vertragspartner ist der Verkäufer. Nur mit ihm kannst Du das klären.

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Diese Frage kann man, ohne den Vertrag näher zu kennen, nicht beantworten.

Hat sie einen unbefristeten Vertrag?

Wie ist die Teilzeitregelung genau?

"Einfach nicht mehr hingehen" geht natürlich nicht.

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Frag' alle Fragen Deinen Vertragspartner - also Computeruniverse. Die werden ja wohl eine Hotline haben und Du bekommst es sicher hin, ein Telefon zu bedienen, oder?

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Was heißt "einen festen Parkplatz"?

hast Du den angemietet? Wenn ja, kannst Du die Fahrzeuge abschleppen lassen. Wenn nicht, dann nicht.

zu allem Anderen kann man nix sagen, weil Informationen fehlen.

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Verträge laufen immer gleich ab:

Angebot - Lieferung - Annahme - Zahlung

Durch die "Annahme" müsst Ihr logischerweise auch zahlen.

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Es ist nicht verboten - allerdings würde im Falle eines Unfalls die Versicherung erstmal nicht zahlen, weil sie Dir Vorsatz unterstellen würde.

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Das kann man nicht 100% beantworten. Es schadet dem Kind. Fertig.

Stell' Dir mal vor, Du rauchst jetzt 1 Zigarette am Tag und bei der Geburt wird festgestellt, daß irgendwas nicht in Ordnung ist. Du wirst Dir Dein ganzes Leben Vorwürfe machen, weil es vielleicht am Rauchen lag.

Bekannten von mir ist genau das passiert. Deren Kind ist mit einer extremen Schwerhörigkeit geboren worden. Es kann sein, daß es nicht am Rauchen lag - vielleicht aber doch. Man weiß es nicht.

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