DHL Schadensanzeige, Verkäufer erstattet nicht?
Vor einem halben Jahr hatte ich eine privat gekaufte Ware in einem versicherten Paket bestellt. Die Ware kam total beschädigt an und Teile fehlten. Da man bei DHL als Käufer die Schadensanzeige machen muss, kümmerte ich mich um den aufwändigen Papierkram. Das erste Paket an DHL kam zurück, da die Postfiliale das Ganze an mich adressierte statt an DHL. Schließlich hat es dann aber doch funktioniert. Dann habe ich ein halbes Jahr nichts mehr gehört. Bei Nachfrage bei DHL habe ich nun erfahren, dass der Fall abgeschlossen sei. Man könne mir aber wegen dem Datenschutz nichts dazu sagen da das Ganze mit dem Verkäufer geregelt worden sei. Wie schon in einigen Fällen extrem kundenunfreundlich von der Post, aber man ist es ja gewohnt.
Der Verkäufer antwortet mir auf meine Nachfrage einfach nicht mehr. Zum dem Zeitpunkt der Sendung hatte sie immer beteuert, wie leid es ihr täte..
Meine Frage was kann ich in diesem Fall tun? (Ich denke, dass sie eine Erstattung erhalten hat)
3 Antworten
Wie schon in einigen Fällen extrem kundenunfreundlich von der Post, aber man ist es ja gewohnt.
das ist nicht kundenunfreundlich - das sind geltende Gesetze. Und die gelten nun mal auch für DHL.
Dein Vertragspartner ist der Verkäufer. Nur mit ihm kannst Du das klären.
Bei DHL ist der Auftraggeber Vertragspartner!
Also der Versender, sprich Verkäufer! Als Empfänger bekommst du teilweise nicht mal Auskunft von DHL!
Wenn du also keine Abtretungserklärung vom Verkäufer hast, dann schreibst du Unsinn!
Woher ich das weis? - schon selbst ein paar mal passiert, sowohl als Empfânger als auch als Versender!
Korrekt.
Du hast nur mit dem Verkäufer zu reden ob neue Ware oder Geld zurück.
Wo er das Geld herbekommt wer schuld ist etc. Völlig egal du redest nur mit dem Verkäufer. Und den bittest du dir die bestellte Ware oder das Geld zu Schicken, das mit ner Frist versehen, diese anmahnen und wenn gar nichts passiert den Anwalt ein kleines schreiben aufsetzen lassen.
Du hast deine Antwort bekommen!
Verkäufer anmahnen, Frist setzen, Anwalt einschalten!
Kosten vom Anwalt zahlt Verkäufer, da sog. Verzugsschaden ab verstreichen der Frist. So einfach!
Alles was du gemacht hast - Unsinn, da gar nicht deine Aufgabe, dazu bist du gar nicht ermächtigt dem Verkäufer seine Arbeit zu machen. Und deshalb korrekte Aussage von DHL dir keine Auskunft zu geben und einzig und allein mit dem Verkäufer und Auftraggeber zu korrespondieren! ( übrigens DHL und deutsche Post gehören zusammen..) Und was schreibst du als Unsinnschreiber? "extrem Kundenunfreudlich" - nur weil du dich nicht auskernnst!
Anzeige erstatten.
Dass ich keine Auskunft bekomme habe ich ja wie geschrieben gemerkt und darum ging auch meine Frage nicht. Zudem geht es nicht darum ob ich beim Rest Unsinn schreibe. Es ging nur um meine Frage, was man in diesem Fall machen könnte.