Orange Rundumleuchte am Auto?

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Hallo,

wenn das Fahrzeug als Historisch zugelassen ist und die Rundumleuchten zur damaligen Ausstattung des Barkas gehörten, darfts du sie dort belassen.

Nur bei Straßenfahrten must du sie Abdecken,da Rundumleuchten von Privatpersonen nicht benutzt werden dürfen.

Das sollte kein Problem sein. Gelbe Rundumkennleuchten dienen - genau wie eine Warnblinkanlage - zur Warnung vor stehenden Hindernissen. Sie dürfen im Normalfall auch nur bei stehendem Fahrzeug benutzt werden. Das darf jeder.

Ausserdem können sie zur Warnung vor einem Fahrzeug mit Übergrösse (Schwertransport, Landwirtschaft, ...) benutzt werden. Für diese Nutzung am fahrenden Fahrzeug könnte es Genehmigungspflichten geben.

Die Leuchten müssen runter.

Das hat nichts damit zu tun, daß es sich um einen B1000 handelt, sondern schlicht damit, daß orangefarbene Warnleuchten nicht für privat genutzte Fahrzeuge zulässig sind.

EddiR  07.11.2019, 15:54

Quatsch! Wenn ich zB mit einem Anhänger Fahre, bei dem die Ladung mehr als 1 Meter über die hintere Fahzeugbegrenzung ragt, muß ich eine rote Fahne ein Schild oder eine Rundum-Leuchte anbringen.

Gelbe Rundumleuchte kann jeder Bauer und Bauprügel fahren, der zB auf irgend eine besondere Gefahrenquelle hinweisen will. Überbreite, Überlänge.....

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