Online Bestellung, Lieferung nicht vollständig?

5 Antworten

Ein privater Käufer ist nicht verpflichtet, gelieferte Ware innerhalb einer bestimmten Frist zu überprüfen. Ich sehe das fehlende Teil sehr wohl als versteckten Mangel an, der auch immer noch gerügt werden kann.

Dein Problem dürfte sein, dass Du kaum nachweisen kannst, dass dieser Mangel schon bei Lieferung vorlag.

Jonas886  21.01.2023, 13:46

Soweit ich weiß, muss der Händler in den ersten 12 Monaten dem Käufer beweisen, dass der Mängel nicht schon bei der Lieferung bestand. Nach 12 Monaten muss es dann der Käufer beweisen.

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Ich habe es so beigebracht bekommen, und mache es auch immer so, das ich Pakete egal wann ich sie wirklich brauche, direkt öffne und alles kontrolliere…

mich weiß nicht wieviel dieser Duschkopf gekostet hat, aber ich denke nicht das der Verkäufer sich umentscheiden wird.. wenn du überhaupt ein Recht auf ein Umtausch hast..

Du hast nach der Lieferung des Produkts 24 Monate Zeit, Produkte zurückzuschicken, bei denen Mängel schon bei der Lieferung bestanden (nach 12 Monate tritt aber eine Beweislastumkehr ein, dann musst du es beweisen. Davor hast du Glück, der Händler müsste es dir beweisen).

Der Onlinehändler sagt mir jetzt, dass ich das innerhalb von 14 Tagen melden musste, weil es so in deren AGB steht.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und der Händler kann sie nicht ausschließen! Der Händler kann alles in seine AGB reinschreiben, in diesem Fall ist diese Klausel ungültig.

Normalerweise wäre dies eine Reklamation , wegen fehlender Teile, was nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun hat.

Aber im Fall es Fall, klingt es schon nicht sehr glaubwürdig, dass man das Fehlen eine Duschkopfes ( ist ja nicht gerade klein und ein Hauptteil des Sets) erst nach 40 Tagen bemerkt.

Daniel498 
Fragesteller
 21.01.2023, 05:11

Hab es erst nach 40 Tagen installiert, deswegen hab ich es einfach nicht geöffnet.

Es war ja mit Klebeband versiegelt und ich dachte nicht, dass da was fehlen würde.

Gibt es den ein Gesetz, wo draufsteht wie viel Zeit man hat, bei sowas?

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Bertha2701  21.01.2023, 07:15
@Daniel498

Natürlich gibt es dazu ein Gesetz, die gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung.

Diese hätte auch gegriffen, wenn Du zumindest zeitnah, die Ware auf Vollständigkeit geprüft hättest. Deine Begründung ist hier das Dilemma. Diese würde ( zumindest aus meiner Sicht) vor keinem Gericht der Welt stand halten, es sei denn Du hättest z.b. einen Nachweis, dass es zumindest Dir gar nicht möglich war die Ware zeitnah auf Vollständigkeit zu prüfen, langer Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls z.B., dann hätte man eventuell eine Chance.

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Es ist schon üblich nach warenerhalt die Lieferung zu kontrollieren, da wird der onlinehändler wohl recht haben. Garantie und Gewährleistung fangen ja auch nach Übergabe an.