Oldtimer werden vom TÜV anders behandelt?

10 Antworten

Salue

Es ist ein allgemeines Prinzip in der Rechtssprechung, dass immer nur diejenigen Vorschriften erfüllt werden müssen, die zur Zeit der ersten Betriebsnahme gegolten haben. Du musst auch nicht Dein Haus abreissen, obwohl es den neusten Vorschriften bezüglich der Insolation für Neubauten nicht enspricht.

Oldtimer machen nur einen sehr kleinen Teil des Fahrzeugparks aus. Die Zulassung als Oldtimer ist an sehr strenge Vorschriften gebunden. Diese müssen in einem erhaltungswürdigen guten Originalzustand sein und bei uns in der Schweiz sind sogar die jährlichen Kilometer auf maximal 3000 eingeschränkt.

Oldtimer werden sehr selten und zurückhaltend gefahren. Sie dürften insgesamt weniger Abgase produzieren als die vielen Motorsägen und Rasenmäher im täglichen Gebrauch.

Tellensohn

Bild: Sportwagen aus den 1960er, Benzinverbrauch bei ruhiger bis forcierter Fahrweise ca. 4 bis 6 l/100 km. Da ist der CO2 Ausstoss kleiner als bei manchem neuen Auto.

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 - (Technik, Auto, Auto und Motorrad)

Der Oldtimer hat eine andere Abgasnorm als ein Neuwagen. Für den Oldtimer bleibt die alte Norm weiter gültig. Schließlich hat dieses Fahrzeug damals mit diesen Werten eine Straßenzulassung bekommen und diese hat Bestandsschutz.

Weil Oldtimer diese Werte technisch gar nicht erfüllen können. Wegen historischem Wert gilt daher eine Sonderregelung. Auch in der Versicherung äußerst günstig. Lohnt sich also, eine Dreckschleuder 25 Jahre in der Garage zu horten.

communicator9  21.11.2021, 12:50

Das mit der Dreckschleuder sihest du komplett falsch!

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TechPech1984  21.11.2021, 12:51

wenn es nur das horten wäre . kenne genug die fahren damit . in der garage bräcuhten die ja auch kein TÜV :)

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T3Fahrer  21.11.2021, 12:53

Ein normal 30 Jahre genutztes Fahrzeug wird kein H-Kennzeichen bekommen…

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Das betrifft nicht nur Oldtimer, das betrifft grundsätzlich alle Fahrzeuge.

Grundlage der Prüfung sind immer die Vorschriften, Regelungen und Grenzwerte, die am Tag der Erstzulassung galten bzw. bei Nachrüstungen, die am Tag der Eintragung der Nachrüstung galten.

Das Zauberwort heißt "Bestandschutz",

etwas was in der Vergangenheit mal LEGAL war, darf in Zukunft nicht verboten werden.

Du darfst z.b. einen VW Käfer von 1940 ohne Sitzgurte und ohne Kopfstütze fahren.

Nur jedes NEU zugelassene Auto braucht sowas