NSU QUICK welcher Führeschein?
Nach den vorgaben (bei AM 45km/h und 50cm³ ) müsste ich (98cm³ und 60km/h) den A1 machen.
Jetzt habe ich auf Wikipedia gefunden dass sie trotzdem zu https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad zählt was bedeuten würde dass ich nur AM machen muss. (Da stand dass es Ausnahmen mir der Geschwindigkeit bei alten Modellen gibt) https://de.wikipedia.org/wiki/NSU_Quick
4 Antworten
In dem Artikel hat sich der Autor entweder mit dem Modell / Hubraum vertan , oder beim richtigen Modell fälschlicherweise den Begriff "Kleinkraftrad" verwendet . Es gab durchaus auch 50 ccm - Quickly Modelle , wie hier zitiert aus einem anderen Wiki-Artikel :
Noch 1962 entwickelte NSU die Quick 50, ein Kleinkraftrad, das allerdings mit nur 4,3 PS und 70 km/h Endgeschwindigkeit im neuen und heiß umkämpften Kleinkraftrad-Markt trotz einer Neukonstruktion des Motors (Viergang-Fußschaltung!) keine Chancen hatte
Quelle :
https://de.m.wikipedia.org/wiki/NSU_Quickly
Diese Fahrzeuge wurden als "offene" Kleinkrafträder bezeichnet und durften damals nur mit mindestens Führerscheinklasse IV ; ( später zu 1b reformiert und heute A1 ) gefahren werden .
Kleinkrafträder dürfen gundlegend nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben , ansonsten wäre es zwischen 51 bis 125 ccm ein Leichtkraftrad .
Ja, diese Ausnahmeregelung gibt es
ABER
das betrifft die Höchstgeschwindigkeit- in der ehemaligen DDR hatten die fahrzeuge bis 50 kubik = 60 km/h . dafür war die Ausnahmeregelung, das diese Fahrzeuge weiter als Kleinkrafträder gelten. Diese hatten aber weiterhin maximal 50 kubik.
Deine NSU hat 98 kubik und ist damit weit von 50 kubik entfernt und damit brauchst du dafür einen A1 schein
du brauchst A1, da die Quick 98ccm hat
mit dem AM dürfte die max. 50ccm haben
Nein, Du hast den Wikipedia-Artikel zu Kleinkrafträdern völlig falsch verstanden.
Die NSU hat über 50 ccm, damit geht da mit AM garnichts.
Mit den 60 km/h ist die Simson gemeint, die 50 ccm hat und als eine Ausnahme aufgrund des Einigungsvertrags mit AM gefahren werden darf, weil man im der DDR halt 60 fahren durfte.
Nein, der Artikel ist korrekt. Sie war zum Zeitpunkt der Markteinführung ein Kleinkraftrad im Sinne der damaligen Vorschriften und wird heute, wie ebenfalls im Artikel ausdrücklich erwähnt, als Leichtkraftrad eingestuft.
Natürlich. Klasse AM hat eine Hubraumgrenze von 50ccm, außer das Fahrzeug wurde vor 1952 gebaut und hat weniger als 0,7 kW.
also ist Wikipedia falsch ?? wird ja als kleinkraftrad bestimmt