Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Notfallsanitäter. 50%
Rettungssanitäter . 25%
Notarzt. 25%

2 Antworten

Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Dass ist zunächst einmal weniger eine Frage des Wollens sondern primär vielmehr eine Frage des Könnens. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist nämlich dermaßen begehrt, dass längst nicht jeder der möchte auch einen Ausbildungsplatz erhält und schon gar nicht zu seinem Wunschtermin sondern manchmal erst ein paar Jahre später. Zehn Bewerber/innen auf einen freien Ausbildungsplatz, sind beim Notfallsanitäter die bundesweite Regel, nicht die Ausnahme. Demnach bekommen 9 von 10 Personen die gerne wollen überhaupt gar keinen Ausbildungsplatz. Hier in der Region ist es zum Beispiel üblich, dass die Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter zu 99,9% an Rettungssanitäter mit ein- bis zweijähriger Berufserfahrung und Fahrerlaubnis der Klasse C1 vergeben werden. Die Qualifikation als Rettungssanitäter stellt hier also quasi eine der "Voraussetzungen" dar um überhaupt Notfallsanitäter werden zu können aber auch dann hat man keine Garantie auf einen Ausbildungsplatz. Hat man ersteinmal ein paar Jahre als Rettungssanitäter auf dem Buckel, so lohnt sich zimindestens aus finanzieller Sicht die Ausbildung zum Notfallsanitäter nicht mehr, da es a) dann drei Jahre lang nur Ausbildungsvergütung gibt und b) man nach der Ausbildung wieder "Berufseinsteiger" ist und dementsprechend dann wieder ganz unten in den Tarifverträgen eingrupiert wird.

Mfg

Ergänzung, weil so viele "Notarzt" angegeben haben. Notärzte sind heutzutage in aller Regel nicht mehr hauptberuflich Notarzt sondern arbeiten als Fachärzte in Krankenhäusern oder auch niedergelassen in Arztpraxen. Die Notarztdienste, machen sie zusätzlich, oftmals auf Honorarbasis und kommen auf circa vier Dienste monatlich. Eine hauptberufliche Tätigkeit im Rettungsdienst, ist also ausschließlich als Rettungs- oder als Notfallsanitäter (früher Rettungsassistent) möglich.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Der Rettungssanitäter ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Vielmehr handelt es sich um einen dreimonatigen Lehrgang der später dazu befähigt, Patientenverlegungen und (Rück-)transporte (keine Notfälle!) im Krankentransportwagen zu begleiten oder als zweiter Mann/Fahrer auf einem Rettungswagen mitzufahren.

Der Notfallsanitäter hingegen ist ein dreijährger, anerkannter Ausbildungsberuf der dazu befähigt, im Rettungsdienst zu arbeiten.

Der Notarzt ist ein studierter Mediziner mit Facharztausbildung und Fortbildung als Notarzt, der meist regulär in einer Praxis oder einem Krankenhaus arbeitet und "nebenbei" als Honorarkraft als Notarzt arbeitet.

Da ich bereits eine Berufsausbildung und ein Studium hinter mir habe und in einem gänzlich anderen Bereich arbeite, würde ich mich also, wenn überhaupt, für den Rettungssanitäter entscheiden. Weil es für mich gar nicht mehr möglich wäre, eine dreijährige Ausbildung oder ein 10-jähriges Studium zu absolvieren. Und hätte ich hauptveruflich als NFS oder NA arbeiten wollen, dann hätte ich das gemacht ;-)

lena0306  31.07.2021, 22:12

laut dem Finanzgericht ist es eine normale Berufsausbildung

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26Sammy112  31.07.2021, 23:39
@lena0306

Nein. Der Rettungssanitäter ist definitiv keine anerkannte Berufsausbildung. Was Du evtl. meinst, ist der "Rettungsassistent". Der war bis vor ein paar Jahren ein anerkannter Ausbildungsberuf, wurde dann durch den neuen Beruf "Notfallsanitäter" abgelöst.

Allerdings kann "Rettungssanitäter" natürlich ein Beruf sein. Nämlich dann, wenn man hauptberuflich als Rettungssanitäter beispielsweise im Krankentransportdienst tätig ist. "Hausmeister" ist ja auch ein Beruf, aber eben kein Ausbildungsberuf.

Vgl. hier:
https://p-werk.de/notfallsanitaeter-rettungssanitaeter/

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26Sammy112  31.07.2021, 23:53
@26Sammy112

@lena0306

Anmerkung: Ich habe gerade diese Seite gefunden (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201110305/), die Deine Aussage zum Bundesfinanzhof stützt.

Hier muss man aber ganz klar einen Unterschied machen zwischen dem steuerrechtlichen Begriff "Berufsausbildung" und dem arbeitsrechtlichen Begriff.

Steuerrechtlich gilt als "Berufsausbildung" das Erlernen einer Tätigkeit, mit der man im Anschluss seinen Lebensunterhalt verdient. Das kann bei einem RetSan gegeben sein, wenn er nach seinem Lehrgang beruflich als solcher arbeitet. Die meisten RetSan verrichten ihre Tätigkeit allerdings ehrenamtlich.

Arbeitsrechtlich ist eine Berufsausbildung das Erlernen eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die aktuelle Liste findet man hier: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17368
Anerkannte Ausbildungsberufe setzen zudem eine mindestens 2-jährige Ausbildung in Vollzeit voraus, der Rettungssanitäter ist aber nur eine ca. 3-monatige Ausbildung.

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Rollerfreake  01.08.2021, 17:56
@26Sammy112

Dass dürfte regional sehr unterschiedlich sein, hier gibt es zum Beispiel kaum ehrenamtlich tätige Rettungssanitäter, hier arbeiten 90% hauptberuflich in Voll- oder in Teilzeit als RettSan.

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