Wo ist der Unterschied zwischen Notfallsanitäter und Rettungssanitäter?

3 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Der RS verfügt über einen Lehrgang von 520h, darf Einsätze im Krankentransport leiten, bei Einsätzen in der Notfallrettung als Maschinist des RTWs fungieren und verfügt über relativ wenig freigegebene Kompetenzen.

Der NFS verfügt über eine dreijährige Berufsausbildung, darf Einsätze in der Notfallrettung leiten und zudem auf arztbesetzten Rettungsmitteln (NEF/RTH) als Assistent des Notarztes arbeiten und verfügt über relativ viele freigegebene Kompetenzen, bzw darf eigenständig die Heilkunde (im begrenzten Rahmen ausüben).

Was jetzt die einzelnen freigegebenen Kompetenzen im Detail sind, kann zwischen den Rettungsdienstbereichen (Kommune/Landkreis) extrem unterscheiden und würde hier den Rahmen sprengen.

Fazit sei:

Der NFS ist der "Facharbeiter" im Rettungsdienst, der RS eine Art "Lehrgang".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Rettungssanitäter ist eine mindestens 520 Stunden umfassende Qualifikation im Rettungsdienst und stellt in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung dar. Die Qualifikation ist gegliedert in mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit abschließender Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden Praktikum im Krankenhaus (Aufteilung i.d.R. in 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Seit 2019, existiert vom "Ausschuss Rettungswesen" eine neue "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter/innen", wonach sich die Ausbildung nun in 240 Stunden Lehrgang, 80 Stunden in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung, 160 Stunden im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und 40 Stunden Abschlusslehrgang mit Abschlussprüfungen gliedert. Diese, muss jedoch auf Länderebene in den Bundesländern umgesetzt werden. Rettungssanitäter kommen in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW) als zweite Personen, d.h. als Assistenzperson des höher- qualifizierten Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer des RTW zum Einsatz. Desweiteren, betreuen sie im Bereich des qualifizierten Krankentransportes eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, welche keine (akuten) Notfallpatienten sind, aufgrund ihres Gesundheitszustandes jedoch einer medizinisch- fachliche Betreuung und/ oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens (KTW) bedürfen. In wenigen Bundesländern, dürfen Rettungssanitäter auch noch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) fahren, teilweise jedoch nur mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der Notfallrettung auf dem RTW.

Der Notfallsanitäter, stellt hingegen eine vollwertige, dreijährige Berufsausbildung mit abschließend mehrteiliger staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV) dar. Im Einzelnen, umfasst die Ausbildung 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule gemäß Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache gemäß Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen (insbesondere Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und intensivmedizinische Station) eines geeigneten Krankenhauses gemäß Anlage 3 NotSanAPrV. Das Ausbildungsziel, ist in §4 NotSanG definiert. Gemäß diesem Ausbildungsziel, werden Notfallsanitäter*innen bundesweit in der Notfallrettung als verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen und auf notarztbesetzten Rettungsmitteln, insbesondere auf dem NEF, als Assistenzpersonen des Notarztes und zugleich auch als dessen Fahrer eingesetzt. Der Notfallsanitäter, darf unter den Voraussetzungen des §2a NotSanG oder anhand von standardisierten Arbeitsanweisungen (SAA/ SOP) der örtlich verantwortlichen ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) auch heilkundliche/ invasive medizinische, d.h. eigentlich ärztliche Maßnahmen durchführen, unter anderem darf er bestimmte Notfallmedikamente verabreichen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Hier steht ja schon einiges an Infos. Die Ausbildung für den Rettungsdienst geht außerdem nur 3 Monate, die des Notfallsanitäters 3 Jahre.