Niqab bei Kaaba?

Ja 100%
Nein 0%

3 Stimmen

Anastasia65  24.11.2023, 14:44

Dürfen Frauen überhaupt in die Nähe?

LucieBangtan 
Beitragsersteller
 24.11.2023, 14:49

Von der Kaaba? Natürlich

2 Antworten

Ja

Es ist der Muhrima nicht gestattet die Burka, den Niqab oder Handschuhe zu tragen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Frau soll weder ihr Gesicht bedecken noch Handschuhe tragen.“ Überliefert von Al-Bukhari.

Woher ich das weiß:Recherche

BerkayIbnAisha  24.11.2023, 15:29

Der Niqab ist nach allen Rechtsschulen Pflicht. Von welchem Gelehrten hast du die Ansicht, dass es keine Pflicht wäre?

meryemasena6  24.11.2023, 15:32
@BerkayIbnAisha

Nach der Auffassung von Abû Hanîfa und Mâlik ist die Bedeckung dieser beiden Körperteile nicht verpflichtend, sondern mustahabb (erwünscht). Jedoch haben die hanafitischen und mâlikitischen Gelehrten seit langem in Fatwâs verkündet, dass die genannte Bedeckung für sie verpflichtend ist, wenn dadurch Fitna (hier: Verführung) durch sie oder für sie befürchtet wird. Unter Fitna ist hier zu verstehen, dass es sich um eine Frau von besonderer Schönheit in einer Zeit der sittlichen Verderbnis handelt, wenn unmoralische Menschen sich verbreitet haben und deshalb Fitna für sie befürchtet wird.

= https://www.islamweb.net/amp/de/fatwa/4470/

BerkayIbnAisha  24.11.2023, 15:41
@meryemasena6

Um zu verdeutlichen, wie diese Fitnah zu verstehen ist, führe ich einmal eine Aussage von Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī an, welcher in einer seiner Fatāwā folgendes sagte:

„Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb (die vollständige Bedeckung des Gesichts und der Hände mit einem kleinen Augenschlitz, womit man sehen kann) verpflichtend (fard) ist. Imām Abū Ḥanifa sagt, dass der Niqāb „wāğib“ ist und dass das Gesicht und die Hände sichtbar sein dürfen, vorrausgesetzt, dass keine Angst besteht, dass der Anblick des weiblichen Gesichts reizvoll ist. Wenn die geringste Chance besteht, dass in dem Betrachter die Begierde entsteht (mit Begierde ist gemeint, dass der Betrachter das weibliche Gesicht sieht und er denkt, dass sie schön aussieht; damit sind keine sexuellen Gedanken gemeint), dann ist es ḥarām (verboten) für die Frau, wenn sie ihr Gesicht und ihre Hände zeigt.“

(entommen aus ibnfarooq.tripod.com)

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Ich bin kein Gelehrter oder so aber wenn man sich die ganzen Aussagen der großen gelehrten ansieht, dann erschließt sich für mich, dass es Pflicht ist und ich glaube wir leben sowieso in der größten Fitna die es bis jetzt gab.

BerkayIbnAisha  24.11.2023, 16:21
@meryemasena6

Die Quelle hab ich leider nicht gefunden, aber ich fand noch 2 große Hanafi gelehrte die der Ansicht waren (mit Quelle)

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Ibn Abidien sagt: „Es wird die Frau daran gehindert, ihr Gesicht zu zeigen durch die Furcht, dass Männer es sehen, da das Zeigen des Gesichts zum Sehen mit Begierde führt.“

Quelle: Hashiyat Ibn `Abidien

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Imam at Tahtawi sagt: „Es ist für die junge Frau verboten, ihr Gesicht or den Männern zu zeigen, nicht weil es `Aura ist, sondern aus Furcht vor Fitnah.“

Quelle: Radd al Muhtar

LucieBangtan 
Beitragsersteller
 24.11.2023, 14:50

Aber warum soll man dann im Alltag Niqab tragen?

meryemasena6  24.11.2023, 14:51
@LucieBangtan

Man soll nicht. Es ist keine Pflicht. Die Frauen tragen es freiwillig. Man darf das Gesicht, die Hände und die Füße (bis zum Knöchel) zeigen.

meryemasena6  24.11.2023, 15:02
@Tennis92927

Der Frau ist es während des Ihrâm-Zustands verboten, den Niqâb zu tragen, da der Prophet in einem authentischen Hadîth von Ibn Umar sagt: „Die Muhrima [die Frau im Ihrâm-Zustand] darf weder den Niqâb noch die Handschuhe tragen.“ 

= https://www.islamweb.net/amp/de/fatwa/123588/

Es ist der Muhrima nicht gestattet die Burka, den Niqab oder Handschuhe zu tragen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Frau soll weder ihr Gesicht bedecken noch Handschuhe tragen.“ Überliefert von Al-Bukhari.

= https://islamqa.info/amp/ge/answers/36619

Ja

Eine Muslima ist verpflichtet den Niqab zu tragen, damit meine ich nicht im Zustand des Ihraam

Eine Person im Zustand des Ihraam ist eine Person, die die Absicht hat, eines der beiden heiligen Rituale, Hajj oder 'Umrah, zu vollziehen, wobei sie ihre normale Kleidung ablegt und eine besondere Kleidung anlegt und dann die Talbiyyah rezitiert.

Ibn Taymiyyah schrieb:

Der Prophet sallallaahu ʻalayhi wa sallam sagte: Die Frau im Zustand des Ihraam darf weder den Niqab noch Handschuhe tragen.

Er sallallaahu ʻalayhi wa sallam hat ihr jedoch nicht verboten, ihr Gesicht überhaupt zu bedecken. Derjenige, der behauptet, dass das Verbot in diesem Fall die Bedeckung des Gesichts der Frau betrifft, muss einen entsprechenden Beweis vorlegen. In der Tat zeigt die Spezifizierung des Verbots mit dem Tragen des Niqab, dass es der Frau verboten ist, die Gesichtsbedeckung zu tragen, die speziell nur für die Bedeckung des Gesichts gemacht ist, genauso wie Handschuhe, die speziell nur für die Bedeckung der Hände gemacht sind, und das Hemd, das speziell nur für die Bedeckung des Körpers gemacht ist (nicht für die Bedeckung des Aktes selbst). Daher ist es für die Frau in ihram erlaubt, ihr Gesicht mit ihrem Kleid von unten oder von oben zu bedecken, vorausgesetzt, dass die Kleidung nicht speziell dafür gemacht ist, nur das Gesicht zu bedecken, und sie kann das Gesicht während des Schlafes mit ihrem Gewand bedecken..."

[Scharh ʻUmdat Al-Ahkaam]

Ibn Al-Qayyim schrieb:

Es ist ihr verboten, eine Gesichtsbedeckung zu benutzen, die nur das Gesicht bedeckt, wie die Burquʻ oder der Niqab; aber es ist ihr nicht verboten, ihr Gesicht mit irgendeiner anderen Kleidung, einem Teil ihrer Kopfbedeckung oder ihrem Gewand und dergleichen zu bedecken. Dies ist die korrektere der beiden Positionen in dieser Hinsicht; der Prophet, sallallaahu ʻalayhi wa sallam, verbot der pilgernden Frau, sowohl den Gesichtsschleier als auch Handschuhe zu tragen, während sie sich im Zustand des Ihram befindet.

Es ist bekannt, dass es der Frau nicht verboten ist, ihre Hände zu bedecken, und dass sie wie der Körper des männlichen Pilgers nicht mit etwas bedeckt werden sollten, das speziell für sie zugeschnitten ist. Dasselbe gilt für das Gesicht; es ist der Pilgerin verboten, ihr Gesicht mit dem Gesichtsschleier und ähnlichen Gesichtsbedeckungen zu bedecken, die nur für die Bedeckung des Gesichts zubereitet wurden. Es ist nicht überliefert, dass der Prophet, sallallaahu ʻalayhi wa sallam, neben dem Verbot, den Niqab zu tragen, eine andere Verpflichtung zur Entblößung des Gesichts der Pilgerin während des Ihram ausgesprochen hat. Dasselbe gilt für das Verbot, Handschuhe zu tragen.