Nicht bestellte Ware erhalten, wie verhalte ich mich?
Habe ein Paket aus UK bekommen. Darin war ein Stofftier, das ich nicht bestellt habe. Die Rücksendeadresse ist irgendein Postfach bei Royal mail, aber nirgendswo steht eine Firma oder eine Person der diese Zusendung zuzuordnen wäre. Hab schon überlegt ob da was vertauscht wurde, weil mein Name auf dem Paket steht..
Wie verhalte ich mich da? Wenn ich das Teil zurückschicke bezahle ich ja ins Ausland noch mal mehr Porto, behalten will ich es aber auch nicht. Wenn sich jetzt doch jemand noch meldet und das zurückhaben will oder mich zum Bezahlen des Artikels verpflichten möchte, ist er dazu berechtigt?
3 Antworten
Sofern nicht irgendwie für dich leicht erkennbar ist dass die Sendung nicht für dich bestimmt war brauchst du gar nichts tun. Du kannst das Stofftier behalten, wegwerfen, verschenken oder was auch immer damit tun.
Leicht erkennbar bedeutet z.B. wenn eine Rechnung oder ein Lieferschein auf einen anderen Namen und anderer Adresse der Sendung beiliegt.
Alles klar, das hilft mir weiter. Habe weder eine Rechnung noch einen Hinweis auf die Zahlungsart. Habe neulich was anderes bestellt was bisher nicht ankam, vielleicht wurde das nur verwechselt.
Danke dir.
Du musst es nicht zurückschicken, schon gar nicht auf deine Kosten.
Aber aufbewahren für den Fall, dass mal jemand danach fragt.
Man beachte den Absatz 2, den ich hier für anwendbar halte.
Hm, naja...nachdem der FS die Information
Habe neulich was anderes bestellt was bisher nicht ankam, vielleicht wurde das nur verwechselt.
preisgegeben hat vielleicht. Aber wirklich nur vielleicht.
Der § 241a BGB wurde eingeführt, weil es Unternehmen gab, die irgendwelche Waren (z.B. Weihnachtskarten) samt Rechnungsformular an Verbraucher schickten mit dem Hinweis, entweder die Sachen zurückzusenden oder zu bezahlen.
Im vorliegenden Fall gehe ich von einer Verwechslung aus. Eine Rechnung scheint ja nicht dabeigewesen zu sein.
Eine reine Verwechslung geht mMn zu Lasten des Händlers und ist so wie ich das sehe nicht von
Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung (...) in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte
gedeckt.
Zudem gibt es da ja auch noch den letzten Teilsatz
und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
für das Zurückschicken, sollte ein retourschein dabei sein, so das es dich nicht kosten sollte
Nein. Es gibt einen Hinweis wohin ich es zurückschicken kann aber es gibt keinen Retourschein. Die Adresse ist wie gesagt auch nur ein Postfach
Brauch man seit einigen Jahren auch nicht mehr. 241a BGB
https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html