Porto- und Versandgebühren bei Reklamation?

4 Antworten

Bei einer berechtigten Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung brauchst Du hier natürlich keine Versandkosten zu übernehmen. Spreche also den Verkäufer darauf an! Ist er nicht bereit, Dir einen Retourenschein zukommen zu lassen (mit welchem Du das Gerät kostenlos zurückschicken kannst), dann frage nach, wie er Dir sonst die vorgelegten Versand-kosten erstatten will. (Mit einem Gutschein für die nächste Bestellung wäre ich hier nicht zufrieden !)

Die Sache gilt natürlich nur für berechtigte (!) Reklamationen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung!


Messkreisfehler  01.01.2014, 10:44

Wenn es kein Gewährleistungsfall ist, wird eh ne Rechnung inkl des Portos für Hin- und Rücktransport kommen.

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hallo, ich weiss jetzt nicht, was dein problem ist.. natürlich musst du in vorlage treten oder einen rückschein anfordern, wie es übrigens auch ganz sicher in den versandbedingungen deines versenders nachzulesen gewesen wäre, BEVOR du bestellt hast.. frohes neues............


Messkreisfehler  01.01.2014, 10:39

Das ist so nicht korrekt, sämtliche Aufwendungen sind vom Verkäufer zu tragen, er als Kunde MUSS da überhaupt keinen Aufwand betreiben.

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Messkreisfehler  01.01.2014, 11:48
@Karambole

Wir machens doch gar nicht kompliziert. Gesetzlich ist es eindeutig geregelt. der Verkäufer muss die Versandkosten tragen.

Was daran jetzt komplizierter sein soll verstehe ich nicht !?! Ist zumindest weniger kompliziert als das Porto vorzulegen und danach zurückerstattet zu bekommen, oder?

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Karambole  01.01.2014, 12:52
@Messkreisfehler

der Verkäufer muss die Versandkosten tragen.

zunächst einmal muss ja mal nachgewiesen werden,dass ein mangelhafter artikel verkauft wurde.. dem VK muss dazu gelegenheit gegeben werden... ich schreibst ja jetzt erst ztum 3. male.. der käufer kann einen rücksendeschein anfordern, dann muss der arme keine 3,90 vorlegen... gutes neues..............

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Wenn du es als Gewährleistungsfall zurücksenden möchtest hat der Verkäufer die Versandkosten zu tragen. Siehe § 439 BGB 2

2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wenn du laut Fernabsatzgesetz von deinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen willst so hat sich ab diesem Jahr das EU Recht etabliert, sodass der Händler die Rücksendekosten auf dich abwälzen kann. Die bisherige 40 Euro Grenze ist nicht mehr verpflichtend.

Ich denke mal das Netbook kam fehlerhaft an. Das ist dann ein Fall fùr Gewährleistung, der Verkäufer muss die Rücksendekosten tragen und die Beweispflicht, dass das Gerät nocht defekt war, liegt beim Verkäufer


Das heißt der Verkäufer muss die Versandkosten tragen, du kannst damit sogar Rechtlich vorgehen, aber ich denke mak ein einfaches schreiben reicht da völlig aus, du musst den Verkäufer nur an seine Pflichten "erinnern" :-)