Neuer Laptop wackelt - Händler schließt Umtausch/Rückgabe aus?
Vor ein paar Tagen habe ich im Gravis ein neues MacBook Air gekauft. Auf dem Schreibtisch wackelt es (ab Werk) und der Manager bestätigte mir auch dass es am Gerät liegt.
Außerdem hieß es, "dass dies ein weit verbreiteter Fehler ist" und dass Apple bei so einer Kleinigkeit keinen Umtausch macht. Zur Krönung wurde mir auch noch gesagt, ich solle das Gerät selber zurechtbiegen. Die 14 Tage Rückgaberecht machen sie nicht.
Sogar für das Einschicken in die Werkstatt müsste ich 60€ bezahlen, weil dieses Problem eben nicht anerkannt wird.
Wie stehen meine Rechte nun dazu?
Vor ein paar Tagen = 02.11.
5 Antworten
Also ich bin mir nicht sicher, ob hier wirklich ein Sachmangel vorliegt.
Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Hier könnte man wohl argumentieren, dass du damit nicht rechnen musstest. Dann musst du eben den Händler zur Nachbesserung auffordern. Wenn er sich weigert, muss der Anwalt ran. Ob sich das lohnt?
Die 14 Tage Rückgaberecht machen sie nicht.
Hast Du online gekauft ?
Dann weiße den Händler nochmals auf den Sachmangel hin, vorher natürlich testen ob nicht der Schreibtisch uneben ist.
Nötigenfalls den Rechtsweg über einen Anwalt einschlagen wenn es dir wert ist.
Oder Apple anschreiben bezgl. Garantie.
Du kannst ohne Angaben von Gründen von deinem 14 Tägigen Rückgaberecht gebrauch machen (falls online gekauft) und wenn ein Produkt nicht in Ordnung ist, greift sowieso die Sachmängelhaftung. Das heißt, du musst dich nicht mit einem Gerät abfinden, nur weil es ein verbreiteter Fehler. So ist es einfach nicht in Ordnung und der Händler muss nachbessern. Den Fehler macht hier der Händler und du musst auch nicht auf deine Kosten verschicken, das ist auch der Teil vom Händler. 😅🤷♀️
Online gekauft: Widerspruchsrecht binnen 14 Tagen in Anspruch nehmen und Gerät zurückgeben.
Vor Ort gekauft: Hier muss der Händler nachbessern. Ob er will oder nicht, steht nicht zur Debatte. Es handelt sich um einen Fehler - ganz gleich ob dieser nun "weit verbreitet" ist oder nicht ist ebenfalls irrelevant.
Kann oder will der Händler nicht nachbessern, kann der Kaufvertrag auch rückgängig gemacht werden.
Das ist ein Sachmangel. Du hast ein Recht auf Nachbesserung oder Austausch gegen ein mangelfreies Gerät durch den Händler.
Leider nicht.