Nebenkosten-Abrechnung?
Vermieter hat zu viel an Müllgebühr abgezogen.
Ich habe ihn am 4.4. 2022 angeschrieben und um Korrektur und Rückzahlung gebeten.
Am 29.4.2022 habe ich ihn nochmal angeschrieben, weil keine Antwort von ihm kam
Dann habe ich ihn angerufen und er wurde ausfallend!
Er hätte noch anderes zu tun , als nur meine Angelegenheit zu bearbeiten!
Was kann ich machen?
Gruß Pommernmadel
Woher weißt du, dass zuviel Müllgebühr abgezogen wurde?
Ich habe es in der Nebenkostenabrechnung bemerkt!
jetzt hat der Mieterschutzbund sich darum gekümmert und den Vermieter angeschrieben. Jetzt erhöht der Vermieter meine Miete.
Wenn Nebenkosten sich erhöhen, werden die Nebenkostenvorauszahlungen erhöht, nicht die Miete.
Die Miete und die Nebenkosten werden über Dauerauftrag vom Konto abgebucht.
Deshalb habe ich den zu viel abgebuchten Betrag von der Miete (Nebenkoste) abgezogen.
5 Antworten
jetzt hat der Mieterschutzbund sich darum gekümmert und den Vermieter angeschrieben. Jetzt erhöht der Vermieter meine Miete.
Ich weiß nicht, wie im Allgemeinen das Verhältnis zum Vermieter ist, aber vielleicht ist es tatsächlich so, dass er viel um die Ohren hatte. Wenn er z. B. 100 Mieter mit falscher Berechnung der Müllgebühren hatte, dann war er tatsächlich sehr im Stress.
Wenn einer oder mehrere von denen gleich zum Mieterbund rennen, machen die ihm noch mehr Stress. Daraus folgert er, dass er, um diesen Stress auszugleichen, etwas mehr Miete benötigt.
Wenn es sich um eine Mieterhöhung im gesetzlich zulässigen Rahmen handelt und auch ansonsten die Paragraphen des Mietrechts hierzu eingehalten wurden, kannst Du wohl nichts machen, außer von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Vielleicht ist Deine nächste Frage hier in etwa so:
Vermieter erhöht die Miete und hat dazu folgenden Brief geschickt:
(Brief hier eingefügt.)
Darf der das so?
Du ziehst die Rückzahlung von der Miete ab und informierst den Vermieter schriftlich über diesen Vorgang.
Gegen eine Mieterhöhung im gesetzlich zulässigen Rahmen kannst du allerdings nichts machen.
Die Vermieter verteilen ja die anfallenden Kosten und Lasten, und wenn der liebe Mieter glaubt oder bei der Einsichtnahme erkannt hat, dass sich ein Fehlerchen eingeschlichen hat, darf er diesen ja selbst berichtigen.
Zu was bitte benötigt der Mieter dafür den Vermieter oder die Damen und Herren vom Verein, die nicht mal ihr eigenes Lexikon kennen, so auch meine Erlebnisse?
Inhaltliche Fehler darf der Mieter selbst korrigieren. Ich deute deine Information so, dass hier ein Rechenfehler auftrat. Du hast also völlig rechtskonform den zuviel berechneten Betrag in Abzug gebracht.
Dann solltest Du den Posten "Müllgebühren" vorerst nicht bezahlen und um Einsicht in die Abrechnungsunterlagen bitten.
Das wird er gemacht haben, wie sonst kann er wissen, das die eingestellte Summe nicht passt? Er hat also den Fehler durch die Einsichtnahme erkannt.