Nebenjob mit 16?

1 Antwort

Schmunzel - Arbeitgeber werden Dir sicherlich keinen unverhältnismäßig hohen Lohn bezahlen - mal davon abgesehen, dass Minderjährige nicht einmal Anspruch auf den Mindestlohn haben.

Hinzu kommt, dass Du als Vollzeitschüler neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch noch unter die Kinderarbeitsschutzverordnung fallen würdest.

Insgesamt unter Berücksichtigung Deiner Unterrichtsstunden + Hausaufgaben insgesamt 40 Stunden max. an 5 Tagen in der Woche ( außer am Wochenende ) arbeiten dürftest und das dann auch nur bis zu 2 Stunden an einem Schultag.

Anders sähe es nur für 4 Wochen im Jahr bei einem Ferienjob aus.