Namensänderung (Transgender)?

1 Antwort

Antrag ausm Internet runterladen. Bei deinem nächsten Amtsgericht anrufen und fragen welches Gericht für deine Region zuständig ist.

Antrag an die hinsenden. Du bekommst die Antwort musst das Geld bezahlen für deren Gutachter.

Geld bezahlt.

Du bekommst Post von den Gutachtern oder eben einen Anruf für einen Termin

Du hast die 2 termine

Wochen später hast du die Gutachten (bzw.bdas Gericht hat die)

Dann Termin vom Gericht um dort antwesen zu sein.

Du redest mit dem Richter und nennst deinen neuen namej. Unterschreibst dass dies der neue sein kann (bis zu dem Moment kannst du dich immer umentschieden vom Namen her)

Dann ist das dein neuer Name. Unterschrift vom richter einmal alles ordentlich Kopieren und fertig.

Kriegst ne Rückerstattung von übrigen Betrag oder musst etwas nachzahlen

Gehst zum Amt wo deinen Geburtsurkunde liegt da das Schreiben vorlegen und hast ne neue Geburtsurkunde dann Passbilder und im Amt in deiner Stadt deinen Perso beantragen

Haste kein Geld für das Gericht (ca. 2000 Euro) kannste vorher Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen (wenn minderjährig) oder egal wann gehtsnum die Eltern die das Geld haben bzw. Die als zahlende betrachtet werden

2000Saturn2000 
Fragesteller
 30.05.2022, 19:07

Danke<3

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KarlKlammer  30.05.2022, 19:25
@2000Saturn2000

Carina beschreibt allerdings das Verfahren in Deutschland und nicht wie es in Österreich geregelt ist.

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2000Saturn2000 
Fragesteller
 30.05.2022, 21:06
@KarlKlammer

Schon in Ordnung, ich schätze mal das es in Österreich auch ca. so geregelt ist aber naja weiß nicht

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KarlKlammer  30.05.2022, 21:24
@2000Saturn2000

Das ist in Österreich nicht so geregelt. In Deutschland gibt es das "Transsexuellengesetz". Das normiert die Vornamens- und die Personenstandsänderung bei trans* Personen in einem gerichtlichen Verfahren.

Das TSG kombiniert das, weil es in Deutschland bis vor kurzem nötig war für einen im allgemeinen weiblich- oder männlichgelesenen Vornamen auch einen entsprechenden Geschlachtseintrag zu haben. Das TSG ist (unter anderem) was das angeht veraltet.

In Österreich hängt der Vorname wohl noch am Geschlechtseintrag. Wer also einen entsprechend geschlechtlich einzuordnenden Vornamen will muss vorher einen entsprechenden Geschlechtseintrag erwirkt haben.

In Östereich gibt es aber keine einheitliche Gesetzgebung für die Änderung des Personenstandes. Das ist da Ländersache. Allerdings geht es in Österreich über ein Amt und nicht über ein Gericht. Wie das beim Amt abläuft kommt darauf an wo genau du wohnst.

Ich bin im österreichischem Recht nicht sonderlich bewandert und gebe nur wieder was ich schnell bei österreichischen trans* Organisationen gelesen habe. Aber ich denke die werden es wohl recht gut wissen.

Schau mal hier: https://www.transx.at/Pub/Recht_Vornamen.php und https://www.transx.at/Pub/Recht_Personenstand.php

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