Ehh... Namensänderung und so stuff?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja 43%
Deine Entscheidung 43%
Nein 14%

4 Antworten

Ob das eine gute Idee ist, deinen Namen ändern zu lassen oder nicht, musst allein DU entscheiden und sonst überhaupt niemand.

Aber dass du hier schon fragst, ob es eine gute Idee ist, verrät mir, dass du dir überhaupt nicht sicher bzgl. Namensänderung bist. Folglich solltest du - nicht böse gemeint - vielleicht noch ein paar Jahre warten, bis du dich entgültig als trans bezeichnen kannst und Schritte, wie Namensänderungen angehst.

In deinem Alter ist man schnell mal davon überzeugt, etwas zu sein, das man aber tatsächlich doch nicht ist. Das Leben als trans' kann dir auch ohne offizielle Namensänderung keiner verbieten oder nehmen. Also auch wenn "die Papiere" fehlen, kannst du dich trotzdem Lars nennen x)

FuntimeFreddy 
Fragesteller
 15.12.2021, 00:28

Ich identifiziere mich schon seit 2 Jahren als trans...

Und meine Haupt Frage wahr in es Geld kostet es zu ändern... Aber trotzdem danke X)

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Lmorg  15.12.2021, 00:35
@FuntimeFreddy

Die Schwester meiner Freundin identifizierte sich 7 Jahre lang als trans, bevor sie realisiserte, dass sie doch ganz und gar (bio-)weiblich ist und ich selbst habe einiges an Unsicherheit durch, nachdem ich zwischen meinem 8. und 17. Lebensjahr davon überzeugt gewesen bin, trans zu sein. Gut ich weiß nun, dass ich es bin - mittlerweile bin ich 33.

Ich will dir gar nichts absprechen, sondern dich nur darauf hinweisen, dass deine Eindrücke sich noch ändern können, weshalb es nicht unvernünftig wäre, mit diversen Maßnahmen noch ein wenig zu warten :) Es nimmt dir niemand weg, verstehst du?^^

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Ja, das geht, wenn man die geschlechtliche Identität gewechselt hat.

Ich glaub mit einem Antrag beim Standesamt - ist entweder in der Gemeinde oder im Landratsamt. Dort informieren, was man alles bräuchte. Die prüfen es dann. Kosten entstehen je nach Aufwand.

Ich würde warten bis du 18 Jahre alt bist - da kannst es auch ohne deine Eltern tun.

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Namensaenderung+nach+dem+Namensaenderungsgesetz+beantragen-764-leistung-0

FuntimeFreddy 
Fragesteller
 15.12.2021, 00:13

Danke schön..

Das ist bis jetzt die freundlichste antwort...

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jentolon  15.12.2021, 00:15
@FuntimeFreddy

Bitte gerne.

In dem Fall ist die Namensänderung kein Problem - steht auch als wichtiger anerkannter Grund auf den Seiten drin.

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KarlKlammer  15.12.2021, 01:21
@jentolon
In dem Fall ist die Namensänderung kein Problem - steht auch als wichtiger anerkannter Grund auf den Seiten drin.

Da steht der Verweis auf ein Verfahren nach TSG:

Wenn Sie sich nicht Ihrem Geburtsgeschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden, können Sie Ihren Vornamen ändern. Diese Namensänderung richtet sich nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG).

Eine Namensänderung nach PstG weil man trans* ist (wichtiger Grund) wird regelmäßig mit dem Hinweis auf das TSG verwährt.

Das BVerfG muss zur Zeit entscheiden ob das mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Aktuell ist es nicht einfach mal zum Standesamt gehen, wenn man trans* ist. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_muenster/j2021/22_III_34_20_Beschluss_20210414.html

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Hallo,

aktuell brauchst du ein Verfahren. D.H du musst Klagen gegen das Standesamt [?]

In RLP ist das Amtsgericht Frankenthal für alle TSG verfahren zuständig. In NRW jeweils AG Köln, Dortmund und Düsseldorf.

Ich empfehle dir aber dieses Verfahren nicht zu machen, da es transphob ist.

Die Ampel Regierung hat umfangreiche Änderungen zugunsten von uns angekündigt.

Man kann dann per Selbstauskunft [kostenlos] den Namen ändern.

Das oben genannte Verfahren kostet Geld [ausser für Hartz4 Empfänger:innen]

Senbu  15.12.2021, 14:36

Was ist an psychologischen Gutachten transphob?

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Du kannst deinen Namen ab dem vollendeten 14ten Lebensjahr ändern lassen, allerdings nur mit Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Ansonsten musst du warten bis du 18 bist, was wohl auch besser wäre.

Vielleicht änderst du deine Ansicht bis dahin ja nochmal, eine Vornamensänderung kann bis zu 225 Euro kosten.

KarlKlammer  15.12.2021, 01:11

Nach aktueller Rechtssprechung liefe das wohl auf ein verfahren nach dem TSG hinaus. Für Namensänderung nach PstG will das Amt ja einen "wichtigen Grund" genannt haben und wenn da etwas mit Geschlecht oder Trans* erwähnt wird; wird der Weg über PstG wohl als nicht anwendbar erachtet werden und auch das Verfahren nach TSG verwiesen werden. Ob das überhaupt Verfassungskonform ist, muss zur Zeit das BVerfG entscheiden. Die Entscheidung steht nocht aus.

Was das Verfahren nach TSG angeht:

Du kannst deinen Namen ab dem vollendeten 14ten Lebensjahr ändern lassen, allerdings nur mit Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Das TSG kennt nur die Geschäftsunfähigkeit. Das ist ab Geburt. In dem gerichtlichen Verfahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht notwendig. Das Verfahren wird für geschäftsunfähige Personen von einem gesetzlichen Vertreter geführt. Das kann auch ein vom Familiengericht benannter Vertreter sein. Apropos Familiengericht: Um Antrag stellen zu können bedarf der Vertreter die Genehmigung des Familiengerichts.

Ansonsten musst du warten bis du 18 bist, was wohl auch besser wäre.

Da muss nicht gewartet werden. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes. Daraus ergibt sich das Recht auf einen Namen, der dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Vielleicht änderst du deine Ansicht bis dahin ja nochmal, eine Vornamensänderung kann bis zu 225 Euro kosten.

Ein Verfahren nach TSG kostet regelmäßig zwischen 1.500€ und 2.000€. Wobei das ggf. vom Staat zu tragen sein könnte.

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