Nachtspeichergerät entfernen?
In meiner vermieteten Wohnung habe ich vor 3 Jahren den defekten Nachtspeicherofen in ein Schnatterer-Gerät ausgetauscht, mit dem mein Mieter auch zufrieden ist, da er weniger Stromkosten damit hat.
Nun war das Funkthermostatteil defekt und ich habe es bezahlt. Erst 2 Wochen später las ich durch Zufall, dass dies auch unter Kleinreparatur fällt. 42 €.
Mein Mieter möchte das nicht bezahlen und fing nun plötzlich an, er möchte den defekten Ofen entfernt haben. Dieser steht zwischen 2 Türen und das neue Gerät am Fenster. Mit Rollen, damit er das Gerät im Sommer in einen anderen Raum schieben kann.
Nun meine Frage: Bin ich als Vermieter verpflichtet, das alte Gerät, das er bisher als Ablage nutze, zu entfernen?
Über entsprechende Infos würde ich mich freuen.
2 Antworten
Normal ist üblich, dass der Vermieter uralt Geräte nach den Austausch aus der mietsache entfernt, sie sind quasi sein Eigentum und nicht Sache des Mieters.
Das ist aber jetzt eine komplexe Frage....
Eigentlich sollte erwartet werden, dass der Vermieter defekte Geräte aus der Wohnung entfernt.
Ich weiß aber nicht, ob du musst, aber ich würde schon sagen, dass er das erwarten kann.
Ja, man. Zu einer ordnungsgemäßen Reparatur gehört auch das Entfernen des Altgerätes.
Wenn es jetzt einfach möglich ist.
deswegen will es FS auch nicht entsorgen .... würde ja was kosten ...
Es ist nicht einfach möglich und stören tut es an dem Platz nicht.
Mein Mieter möchte nicht die 42 € bezahlen und kam jetzt nach über 3 Jahren mit dieser Angabe.
Dich stört es nicht ... mich würde ein defektes Gerät (zu deutsch Müll) schon stören ... Müll gehört entsorgt ... und da es das Gerät des Vermieters ist, ist der auch für die Entsorgung zuständig
Doch, wenn es steht, ist es einfach möglich.
Wenn es komplex verbaut ist, ist es nicht unbedingt einfach möglich.
Nach Müll sieht es nicht aus, sondern als ich darin wohnte, hatte ich im Sommer immer einen Blumentopf darauf stehen. Sieht wie ein Schränken aus.
das uralt gerät ist sondermüll - wg. asbestanteile !