Darf man dies verbieten?
Hab mal wieder Krach mit meinem Vermieter. Vor meiner Wohnungstüre habe ich eine ca.30cm hohe und ca.70cm. breite Schuhablage. Ich wohne in einem 4 Familienmietshaus von Covivio. Hauptsächlich dient diese Ablage der Hygiene. Nun soll ich diese entfernen mit der Begründung den Fluchtweg frei zu halten. Diese Ablage ist NIcht Fest montiert, wiegt knapp 1100 Gramm. Sie steht fest an der Wand und hat Kontakt mit meinem Treppenhaustürrahmen. Nun droht man mir diese Ablage auf Kosten aller Mieter zu entfernen. Hallo? Da diese Ablage meines Erachtens keinem im Weg steht und die Schuhe auch ohne Ablage dort stehen würden ist dies doch wohl ein Witz, oder?
10 Antworten
Der Hausflur ist ein Fluchtweg, außerdem dürfen sich dort keine Sachen befinden, die brennen können. Außerdem gehören Schuhe usw. IN die Wohnung.
Siehe Hausordnung und/oder Mietvertrag.
Ist dort das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verboten, dann ist es auch so.
Dein Vermieter hat Recht - im Treppenhaus darf nichts stehen, was den Fluchtweg behindern könnte oder brennbar ist.
obwohl es keine bundeseinheitliche Brandschutzverordnung gibt, sind in bezug auf das Treppenhaus die Vorschriften sehr einheitlich.
Auch Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen dürfen NUR im Treppenhaus stehen, wenn dort tatsächlich ausreichend Platz ist, so dass Fluchtwege nicht behindert werden.
Eines noch: Auch Schuhe dürfen NICHT dauerhaft im Flur stehen, sondern nur kurzzeitig, z.B. bis sie trocken sind. Auch da gelten die Brandschutzregeln.
Außerdem ist der Mieter sogar haftbar zu machen, wenn jemand über seine im Flur abgestellten Schuhe fällt und sich verletzt. Deshalb dürfen Schuhe auch NUR auf der Fußmatte stehen!
Du hast den Flur ja nicht mitgemietet und deshalb darf da auch nichts stehen, wenn es der Vermieter nicht möchte.
Meist wird das damit begründet, dass Fluchtwege grundsätzlich frei zu halten sind.
Jetzt Mal unabhängig vom Fluchtweg: die von dir gemietete Wohnung beginnt hinter der Wohnungstür. Dahinter darfst du deinen Krempel abstellen, hast die Fläche ja gemietet. Im Flur bestimmt der Vermieter, was dortstehen darf. In der Regel garnichts.