Nachtschicht auch bei 50% Behinderung?

2 Antworten

50% ist was die Arbeitsbedingungen angeht eine relativ Geringe. Auch bekommt dein Arbeitgeber je nach Branche dafür nur geringe bis gar keine Förderung. die größten Vorteile hast du beim Kündigungsschutz und Beförderungen. Außerdem musst du bestimmte körperliche Tätigkeiten nicht ausführen wenn sie dein Leiden verschlimmern könnten oder du sehr schwer heben müsstes. Vor Nachtarbeit bist du aber definitiv nicht geschützt. Dein Chef darf dich dafür einteilen.

Hallo,

ab einem GdB von 50 gilst Du als schwerbehindert und Schwerbehinderte sind auf Antrag von Mehrarbeit freizustellen.

Von Schichtarbeit ist ein Schwerbehinderter nicht grundsätzlich befreit. Ist es ihm aber wegen der Behinderung nicht möglich, Schichtarbeit zu leisten, so kann der AN verlangen, dass der AG die Arbeitszeit behindertengerecht gestaltet.

Der Integrationsfachdienst steht Dir beratend zur Seite und vermittelt mit Deinem AG.

Nachstehender Link informiert Dich über die Nachteilsausgleiche:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDkQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.vdk.de%2Frheinland-pfalz%2Fdownloadmime%2F616%2FNachteilsausgleiche.pdf&ei=DQOJUrDhAcez4ATWiIGACQ&usg=AFQjCNEKUCnKSXirAnS48szQPPlc6OTWIw&bvm=bv.56643336,d.bGE

Ich hoffe, ich konnte helfen.

LG