Nachsendeauftrag über Drittanbieter, wie reagieren?
Hallo,
aus Stress und Unachtsamkeit habe ich Ausersehen einen Nachsendeauftrag an einen Drittanbieter beauftragt. Mir ist das sehr schnell aufgefallen und ich habe innerhalb 2-3 h einen Widderruf geschrieben per Mail. Als Antwort kam: "Sie haben bei der Beauftragung unseres Dienstes ausdrücklich zugestimmt, dass wir vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Bearbeitung beginnen. Ihr akzeptierter Hinweis lautete: „ Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.“
Ich habe aber noch keine Bestätigung oder Rechnung erhalten. Ich habe mich daraufhin belesen und folgendes geantwortet:
"Da ich den Nachsendeauftrag erst für den 12.07.2025 beantragt habe haben sie die Leistung noch nicht erbracht. Der Widerruf ist noch nicht erloschen. Außerdem möchte ich sie darauf hinweisen, das es sich bei ihrer Webseite um arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB handelt. Bei ihren Preisen handelt es sich außerdem um Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB - Wucher).Zudem liegt mir kein Beweis vor, das zwischen Bestellung und Widerruf irgendeine Leistung/ Bestellung erbracht wurde."
Daraufhin habe ich jetzt eine Mail bekommen, wo sie mich Auffordern die Aussage zurückzuziehen und zu löschen sonst würden mir rechtliche Schritte drohen. Habe ich zu vorschnell gehandelt. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und habe jetzt Angst. Soll ich am besten die Aussage zurückziehen und wenn was kommt einfach bezahlen?
Liebe Grüße und Vielen Dank
1 Antwort
Das ist hier schwierig zu beantworten, dazu müsste man zunächst einmal den Vertragsinhalt und die AGB kennen um das zu beantworten. Auch sollte man schauen, ob der Widerrufsverzicht wirksam formuliert wurde.
Bei ihren Preisen handelt es sich außerdem um Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB - Wucher)
Mit der Aussage wäre ich vorsichtig, es gilt ja auch die Vertragsfreiheit und der Anbieter kann seine Preise frei festlegen. Aber sonst musst du da gar nichts zurück nehmen.
Ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden.
Ja, die haben kompetente Leute an der Hand und helfen dir für kleines Geld.
Danke nochmal für den Tipp, ich hatte ein sehr gutes Beratungsgespräch und habe einen Beispiel Brief bekommen.
Ich habe bereits einem Termin beim Verbraucherschutz gemacht. Also sollte ich erstmal gar nichts machen und mich beraten lassen? Vielen Dank für die schnelle Antwort