Keine Erstattung trotz Rücksendung?
ZARA weigert sich, mir den Betrag für meine Rücksendung zu erstatten. Die Bestellung wurde ordnungsgemäß zurückgeschickt, doch ZARA behauptet, die von mir zurückgegebenen Artikel nicht erhalten zu haben. Gestern habe ich mich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt und über den Vorgang informiert.
Gemäß § 355 Abs. 3 S. 4 BGB trägt im Rahmen des Widerrufs der Unternehmer die Versandgefahr. Das bedeutet, dass ich einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises habe, auch wenn die Ware nicht bei Ihnen eingetroffen ist, sofern ich sie zurückgesandt habe.
Was soll ich jetzt tun?
danke
3 Antworten
Hey, ich hab aktuell das gleiche Problem und wollte mal fragen was bei dir rausgekommen ist und ob sich das Problem gelöst hat? :)
Belege, dass du versendet hast.
Setze ein Schreiben auf mit setzen einer angemessenen Frist zur Erfüllung deiner Förderung. (Kannst ja darin auch nochmal auf den genannten Paragraphen hinweisen bzw. die Stelle zitieren.
Im Zweifel musst du rechtlich vorgehen.
Dein Rechtsanwalt kann dir bei all dem auch weiterhelfen, wenn du dir unsicher bist.
Vielen Dank für deine Antworten und Vorschläge. Trotz mehrerer Briefe und E-Mails an Zara, in denen ich eine Frist gesetzt habe, hält Zara weiterhin an der eigenen Position fest und lehnt eine Erstattung ab.Es scheint, dass ich wohl nicht die einzige Kundin mit diesem Problem bin, da zahlreiche Bewertungen von ähnlichen Fällen berichten. Leider bleibt auch bei mir nur der Eindruck, dass ohne die genaue Dokumentation des Gewichts vor der Rücksendung die Kunden im Nachteil sind.Da meine bisherigen Versuche keine Lösung gebracht haben, gehe ich nun davon aus, dass ich rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt einschalten muss.
Wenn du den Einlieferungsbeleg hast, sollte das der Beweis für die Aufgabe der Rücksendung sein. Oder behauptet die Firma es wäre ein leeres Paket angekommen?