Nachbar hat fünf Kampfhunde, die er nie anleint?

5 Antworten

In Schleswig-Holstein musst du an bestimmten Orten deinen Hund an einer Leine führen, mit der das permanente Einwirken auf das Tier gesichert ist. Dies gilt unter anderem in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und Märkten, innerörtlichen Straßen und Plätzen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen. Ebenso gilt die Leinenpflicht in der Allgemeinheit zugänglichen Garten-, Park- und Grünanlagen (außer auf den gekennzeichneten Hundewiesen), in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Friedhöfen und in Sportanlagen. Bei Mehrfamilienhäusern musst du deinen Hund außerhalb deiner Wohnung anleinen. Bei einem Verstoß gegen die Leinenpflicht kann ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro erhoben werden. Vom 01. April bis 30. September gilt in Schleswig-Holstein an Stränden aus Naturschutzgründen ein Hundeverbot. Dies gilt nicht an ausgewiesenen Hundestränden. Ein generelles Hundeverbot gilt jedoch beispielsweise in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Kirchen sowie auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen. Auch in den Wäldern Schleswig-Holsteins gilt die Leinenpflicht. Wenn du deinen Hund im Wald ohne Leine laufen lässt, droht dir eine Strafe bis zu 5.000 Euro. Jäger dürfen auf wildernde Hunde schießen.

Ich würde es beim Ordnungsamt und beim Vermieter melden.

Es gibt kein Gesetzt, dass den Freilauf von Hunden im Allgemeinen verbietet,solange diese nicht Wesensauffällig sind und der Hundehalter die Tiere im Griff hat. Jedoch gibt es aber Anleinpflichten an bestimmten Orten (Schulen, Parks, Treppenhäuser, öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) oder zu bestimmten Zeiten (z.B. Brut und Setzzeit).

Da ich aber aus deiner Frage verstehe, das der Halter sich nicht an die Anleinpflichten (Treppenhaus, im Vorgarten, im Bus, auf Feldwegen etc.) hält und scheinbar die Hunde auch nicht richtig "sichert" (springen vom Balkon, laufen auf Leute zu, springen Leute an), verstößt er gegen Vorschriften.

Hier kannst du dich zum einem an die Vermieter / Hausverwaltung wenden (ohne Leine in Treppenhaus und Vorgaten) und an das Ordnungamt.

Guten Tag ☀

Puh..schade dass manche Leute seinen Hund einfach nicht anleinen,besonders wenn es ein Kampfhund ist. Wir hatten auch mal einen Kampfhund und leinten ihn immer an,weil uns bewusst war dass viele einfach Angst vor solchen großen Hunden haben. Ich weiß es auch nicht genau aber meine erste Anfrage wäre auf dem Ordnungsamt. Ich denke die können dir weiterhelfen. Am besten ist natürlich immer das Gespräch mit dem Halter , evtl. lässt sich sowas persönlich schnell bereinigen. Jeder Mensch tickt anders und er denkt vielleicht gar nicht soweit das was passieren könnte oder jemand Angst vor seinem Tier hat. Falls nicht wäre es gut wenn sich mehrere Leute über diesen Hund beschweren denn dann wird von der Behörde sicher schneller gehandelt.

LG aus Niederbayern❤

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Filme die Hunde wenn sie das nächste Mal rumlaufen und dich anspringen und zeig das Video deinem Nachbarn. Sag ihm, dass das so nicht geht und dass du dich an den Vermieter und das Veterinär-/Ordnungsamt wendest wenn du das so nochmal siehst. Dann hatte der Hundehalter eine letzte Chance die Hunde unter Kontrolle zu behalten und weiß aber was auf ihn zukommt wenn er das nicht macht.

Ich ziehe den Hut vor diesem Hundehalter. Das muss man erstmal hinbekommen, diese doch sehr unterschiedlichen Hunde friedlich im Rudel zu halten und Menschen gegenüber aufgeschlossen zu erziehen, zzgl. den unglaublich hohen Unterhaltskosten.

Übrigens ist ein Kangal ein Herdenschutzhund, Dobermänner sind hochsensible Gebrauchshunde, die nicht in die Kategorie Kampfhunde fallen. Pitbull und Bullterrier werden als solche leider bezeichnet.

Irgendwie darf der Halter diese Hunde haben. Allerdings ist er verpflichtet, sie so zu sichern, dass sie andere Leute nicht belästigen.

Wenn du dich belästigt fühlst, rede mit dem Hundebesitzer. Nicht als Vorwurf, sondern schildere deine persönliche Situation. Wie du beschreibst, siehst du sie selber nicht als Gefahr an. Sie erschrecken dich nur.

Du kannst natürlich Anzeige erstatten, worauf das Ordnungsamt reagieren muss. Der Halter wird sich an Auflagen halten müssen. Aber was ist dein Ziel? Sollen die Hunde ins Tierheim, nur weil du nervös bist? Sollen sie getötet werden, damit du dich nicht mehr vor ihnen erschrickst? Ist dir das Wohl der Hunde gleichgültig?

Meine Mithausbewohner (Eigentumswohnungen) waren nicht begeistert, als ich mit zwei Doggen einzog. Sie überwanden schnell ihre Abneigung, schätzten ihre Sanftmütigkeit und Wachsamkeit, denn ab da gab es keine Einbrüche mehr.