Mutter verstößt gegen Briefgeheimnis?
Hey, ich bin vor mittlerweile gut 8 Monaten bei meiner Mutter ausgezogen. Leider sind wir auch im Streit auseinander gegangen und haben mittlerweile garkeinen Kontakt mehr. Allerdings bin ich gestern dahin gefahren um Post, die sich dahin verirrt hat abzuholen. Als ich diese abgeholt habe, war eine der Briefe geöffnet, dies war eine Rechnung die bis zum 24. hätte bezahlt werden müssen. Zum einen hat sie gegen mein Briefgeheimnis geöffnet, zum anderen habe ich jetzt die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen können, da sie nichtmal auf die Idee gekommen ist mir von der Post zu erzählen. Was kann ich tun? Ich habe kein Problem damit sie anzuzeigen aber ich habe ja keine Beweise und was würde dann passieren?
7 Antworten
Warum lässt Du die Post an sie zustellen, wenn Du ausgezogen bist? Du kannst auch einen Nachsendeauftrag einrichten bei der Post - dann werden Deine ganzen Briefe automatisch an Deine neue Adresse gesendet.
Einen Beweis hast Du - den geöffneten Brief.
stimmt auch wieder. Dann eben so: Nachsendeauftrag einrichten und alle wichtigen Stellen über den Umzug rechtzeitig informieren, also denen die neue Adresse mitteilen. Ich weiß nicht, ob das noch so ist, aber "früher" konnte man noch ankreuzen, ob die Post den Sender eines Schreibens über die neue Adresse informieren soll, wenn der die alte noch verwendet
Ich bekomme tatsächlich eigentlich all meine Post zu mir gesendet abgesehen von diesen 2 Briefen, das waren wohl Ausnahmen
Nein das ist kein Beweis das kann ja auch sein das er es geöffnet hat und da die Nun Streit haben will er einfach das die Mama Stress hat
was für ein Quatsch... man wolle, dass sie Stress habe... wenn man mit jemandem auseinandergeht, hat man keinen Bock mit dem auch noch Stress zu haben. Es kann nur nicht sein, dass man fremder Leute Post aufmacht.
Aha, ihr habt keinen oder so gut wie keinen Kontakt mehr, aber deine Mutter soll dich dann doch wegen irgednwelcher Versäumnisse informieren?
Es war nicht richtig deine Post zu öffnen, da hast du recht. Allerdings: hätte sie das nicht getan, hättest du die Rechnung ja genauso wenig zahlen können.
Jetzt da ein großes Ding draus zu machen bringt dich doch auch nicht weiter.
Aber ihrer Mutter vor Augen, dass sie fremde Post nicht öffnen soll. Wozu gibt es § 202 StGB ?
hm
hmm,mmm
blöde sache das ..............
klar kanntze anzeigen, nur was würde das bringen ?
eigentlich müsstest du erst ma wissen, was du überhaupt erreichen willst
und dementsprechend die Strategie ausrichten.
ich kenn ja die ganze Vorgeschichte nicht , aber erfahrungsgemäß ist es am besten
nicht noch mher Öl ins Feuer zu schütten, also den Ball flach halten , nichts eskalieren, so wenig Streitpunkte wie möglich, Hindernisse aus dem Weg räumen.
Wenn es um die Post geht, so kannst du der Post mitteilen wo sie die Post ab jetzt hinbringen soll, z.B zu deiner neuen Adresse, oder zu einem zuverlässigen Freund dann ist die Kuh schon mal vom Eis .
Viel Glück
sehe ich auch so, eine Anzeige würde nur etwas bringen, wenn man auch ein entgültiges Kontaktverbot erwirken möchte, andernfalls...
wenn Du keinen mehr willst - zum Einen hab ich irgendwo gelesen, dass das über so etwas wie das Selbstbestimmungrecht geht, also mit wem Du Umgang haben willst. Ich kenne so was tatsächlich von jemandem, die ist von ihrer Familie weggezogen und wollte nicht, dass die die Adresse rauskriegen. Allerdings weiß ich nicht wie sie es genau gemacht hat. Jedenfalls durfte nicht mal die Polizei die Adresse an die Familie geben. Wo war ich? Selbstbestimmungsrecht - hier könntest Du (vielleicht besser über einen Anwalt wegen Wortwahl usw.) ein Schreiben aufsetzen, wo Du keinen Kontakt mehr wünschst.
Wenn da jetzt noch andere, heftigere Sachen eine Rolle spielen, dann kann das wohl auch gerichtlich erfolgen. D. h wenn da jetzt noch irgendwelche ständigen Kontaktversuche, über Dritte usw. ne Rolle spielen oder etwas vorgefallen ist oder ... Dinge gegen eine erneute "normale" Kontaktaufnahme sprechen. Whatever. Aber da müsste man wohl tatsächlich das von einem Anwalt angucken lassen und damit der das alles in die Wege leitet.
Ich glaube, das Erste könnte nur umgangen werden, wenn ein Notfall seitens der Familie auftritt, Pflegebedürftigkeit oder so was. Bei der zweiten Möglichkeit bin ich mir nicht sicher. Allerdings müsste man auch schauen wie man das dann mit dem Rest der Verwandten regelt - dass Du da ggfs vorher Dich drum kümmerst, dass dort der Kontakt erhalten bleibt, insofern die jetzt nicht alle auf einem Haufen leben.
Das ist doch nun nicht weiter schlimm. Vermutlich hat sie den Brief aus versehen geöffnet.
Das passierte mir auch schon mal, als der Briefträger bei mir einen falschen Brief einwarf, dass ich ihn einfach öffnete und erst beim lesen merkte, dass der kaum an mich adressiert gewesen sein kann.
Auch wird nichts passieren wenn du die Rechnung halt erst jetzt einzahlst.
Nimm dir fürs nächste Jahr vor etwas gelassener und nachsichtiger zu werden, das wird dir persönlich zum Guten gereichen. Denn man kann Probleme ja auch förmlich suchen, wo irgendwo gar keine wären.
In dem Sinne alles Gute dir fürs 2020
Das ist doch nun nicht weiter schlimm
Lass mich mal dein Tagebuch/deine gesamten Whatsapp Chats lesen. Was denn? Ach komm schon - ist doch nicht so schlimm. Das bekommen wir schon gechillt....
Es ging hier um eine Rechnung. Die Post war ja umgeleitet.....die Mutter konnte also nicht direkt davon ausgehen, dass der Brief nicht an sie gerichtet ist.
Oder schaust du jedesmal ob die Adresse stimmt.....es ist dein Briefkasten und du öffnest gedankenverloren die Post, während du einen Kaffee trinkst und merkst....autsch, das Schreiben ist ja gar nicht an mich gerichtet.
Der zweite Brief öffnete sie ja nicht, dort hat sie sich wohl dann besser geachtet für wen er adressiert ist.
Man kann da wirklich aus einer Mücke einen Elefanten daraus basteln oder aber Verständnis für ein Versehen haben.
Wer ohne Fehler ist werfe den ersten Stein. Hand aufs Herz mir hätte das auch passieren können und zwar ganz ohne Absicht.
Nein, ich kriege hier in der Regel nur meine eigenen Brief aber in der Tat wurde mal einer falsch zugestellt und ich öffnete ihn, brachte ihn dann persönlich der Person und entschuldigte mich.
NACHSENDEANTRAG und dein Problem ist gelöst
Ist es nicht. Denn Nachsendeaufträge der Deutschen Post, betreffen nur Briefe der Deutschen Post.
Gilt nur für die Deutsche Post. Briefe anderer Postdienstleister werden damit nicht berücksichtigt.