Mutter beantragt staatsbürgerschaft für mich?

5 Antworten

Ja klar, du kannst du ohne Probleme die Argentinische Staatsbürgerschaft annehmen, denn hier in Deutschland darf man die Staatsbürgerschaft der Mutter und des Vaters annehmen. Das ist Deutsches Recht.

sumi79  12.09.2018, 22:03

Das ist so nicht richtig. Eine nachträgliche Einbürgerung zieht den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich. Auch dann, wenn einer der Eltern diese andere Staatsbürgerschaft bereits hat.

sumi79  12.09.2018, 22:31
@Ranzino § 25 StAG

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

Auch als Minderjähriger verlierst du automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn du in einem anderen Staat außerhalb der EU oder der Schweiz eingebürgert wirst und keine Beibehaltungsgenehmigung erteilt bekommst.

Ranzino  12.09.2018, 22:29

er kann sogar beide von seiner Mutter herleiten, da muss er gar nix abwählen.

sumi79  12.09.2018, 22:37
@Ranzino

Eine Staatsangehörigkeit wird nicht "abgeleitet". Entweder bekomnt man diese durch seine Geburt, wobei hier das Staatsangehörigkeitsgesetz/e des Landes gilt welchem die Eltern angehören, oder man wird eingebürgert. Im Falle der deutschen Staatsangehörigkeit geht diese automatisch verloren wenn ein deutscher Staatsbürger sich in einem anderen nichtEU Land einbürgern lässt mit Ausnahme der Schweiz. Welche Staatsangehörigkeiten seine Eltern haben ist dabei völlig irrelevant.

sumi79  12.09.2018, 22:50
@sumi79

Ergänzung :

Manchmal ist die Staatszugehörigkeit eines Menschen auch von dem Geburtsland abhängig. Das ist z.B. uneingeschränkt in Kanada und den USA, und eingeschränkt auch in Deutschland der Fall.

hmmm, wie hast denn die deutsche bekommen ? wenn durch Abstammung vom deutschen Vater ( deine Mutter ist ja Argentinierin), dann stört das niemanden.

AzZz01 
Fragesteller
 21.07.2018, 18:25

Ja, habe die deutsche durch abstammung von meinen vater bekommen

Ranzino  21.07.2018, 18:29
@AzZz01

dann ist das völlig in Ordung, du leitest deine argentinische halt von deiner Mutter ab, die deutsche vom Vater und du darfst nun beide behalten.
Ich denke nur, dass du das halt darlegen musst, dass die neue Staatsbürgerschaft dir dank Abstammungsprinzip zugeflattert ist.

Ranzino  12.09.2018, 22:26
@sumi79

Nein ? warum nein ?

sumi79  12.09.2018, 22:30
@Ranzino

Weil das im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz so festgelegt ist.

§ 25 StAG

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

Ranzino  12.09.2018, 22:35
@sumi79

Schau, er hatte die argentinische Staatsangehörigkeit schon kraft Geburt; die hat er nicht extra erworben. Er will das nur nachträglich feststellen lassen.

sumi79  12.09.2018, 22:43
@Ranzino

In der Frage des FS steht etwas ganz anderes drin.

Damit ich die argentinische staatsbürgerschaft bekomme, muss ich meine mutter diese beantragen (dies wäre kein problem, da meine mutter wie gesagt argentinierin ist.)

Gebau diese Tatsache hat der Gesetzgeber in dem von mir zitierten Gesetz klargestellt. Damit meine ich folgende Stelle des Gesetzes:

wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, 
Ranzino  13.09.2018, 17:46
@sumi79

Der mütterliche Antrag ist reine Formsache, wegen Abstammunsgprinzip.

Und häng dich da bitte nicht weiter an §25 auf; es würde sonst laufend KInder aus der deutschen Staatsbürgerschaft fliegen, nur weil die Eltern eben erst einige Tage später zum "anderen" Konsolat huschen, nachdem sie ihren Neuzugang wie normal gemeldet haben. Beim Abstammungsprinzip hat §25 Sendepause.

sumi79  13.09.2018, 21:48
@Ranzino
Der mütterliche Antrag ist reine Formsache, wegen Abstammunsgprinzip.

Nach Abstammungsprinzip wird kein Antrag auf Einbürgerung gestellt. Die Staatsangehörigkeit ist dabei bereits seit der Geburt vorhanden. Sie wird lediglich mittels der Geburtsurkunde und der ausländischen Pässen der Eltern registriert. Meine beiden Kinder sind auf diese Weise Mehrstaater geworden. Ich spreche also aus meiner persönlichen Erfahrung. Der Frage ist aber ganz eindeutig zu entnehmen, dass der FS KEIN argentinischer Staatsbürger nach Abstammungsprinzip ist.

Und häng dich da bitte nicht weiter an §25 auf; es würde sonst laufend KInder aus der deutschen Staatsbürgerschaft fliegen, nur weil die Eltern eben erst einige Tage später zum "anderen" Konsolat huschen, nachdem sie ihren Neuzugang wie normal gemeldet haben. Beim Abstammungsprinzip hat §25 Sendepause.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz ist kein Sender, der eine Sendepause haben kann, sondern geltendes Recht, welches ernstzunehmen ist. Nur weil du seine Bedeutung herunterspielst machst du es dadurch noch lange nicht unwirksam. Es gibt genügend Schlaumeier, bei denen die Sache aufgeflogen ist und welche ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf diese Weise verloren haben. Es ist also lediglich eine Formalität, wenn der Verlust nach der Bekanntgabe registriert und der Pass ungültig gemacht bzw. entzogen wird. Die Bekanntgabe kann auch viele Jahre nachträglich und ungewollt von den Betroffenen erfolgen.

Theoretisch ist eine Doppelstaatsbürgerschaft illegal.

Aber da wir ja in DE und AT sowas nicht verfolgen kann man sich als Migrant ganz easy 10 Identitäten zulegen, es interessiert eh keinen.

sumi79  26.07.2018, 12:56

Mehrstaatigkeit ist in Deutschland nicht illegal.

Tom0007000  12.09.2018, 16:31

Nein Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt, aber mit Einschränkungen...

Wie ist es bei einer Adoption? Also meine Mama ist Thai, ich würde in Thailand geboren, hab aber jetzt nen Deutschen Pass durch die Adoption, aber möchte jetzt gerne beide Haben!!