Aberkennung der dt. Staatsbürgerschaft wg. russischer?

6 Antworten

Die Dame sagte dann, dass sie zwar den Reisepass beantragt, aber die Staatsangehörigkeitsstelle bei Abholung des Reisepasses die deutsche Staatsbürgerschaft erneut feststellen müsse. Und es sein kann, dass mir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wird.

Wenn man keinen Beibehaltungsantrag gestellt hat, ist das richtig. Und es kann nicht nur so sein, sondern das wird es ganz sicher, und zwar rückwirkend.

Jetzt weiß ich gerade überhaupt nicht, was ich hier tun soll.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_02_BB_Wie_geht_es/02_02_BB_Anleitung_node.html

Allerdings befürchte ich, dass es dafür bereits zu spät ist, und somit die deutsche Staatsbürgerschaft erneut beantragt werden muss, denn den Antrag muss man vor Erwerb der zweiten Staatsbürgerschaft stellen. Nach aktueller Gesetzeslage hast du seit 2016 keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr, was nur bislang nicht aufgefallen ist. Ich rate dringend zu anwaltlicher Beratung.

Die Staatsbürgerschaft darf nur ungültig erklärt werden, wenn Sie diese erschlichen haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Und es sein kann, dass mir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wird.

Nein. Im Grundgesetz, Art. 16 Abs. 1 steht klar:

"Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."

Ein Verlust der Stang gegen deinen Willen kann nur eintreten, wenn du aktiv eine andere Staatsangehörigkeit erwirbst. Erwerb durch Geburt, Heirat, Adoption... zählt nicht dazu. Kamst du schon durch Geburt in Besitz der russischen Stang, kannst du die deutsche Stang nicht verlieren.

geraniumrosat 
Fragesteller
 13.01.2020, 12:48

DANKE!

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hättest du dich entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit du haben willst. Entweder so oder so.

Ich verstehe sowieso nicht, warum eine doppelte Staatsangehörigkeit ÜBERHAUPT geduldet wird.

geraniumrosat 
Fragesteller
 13.01.2020, 13:54

Warum eine doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt geduldet wird, ist hier ja nicht die Frage. Und ihr erster Satz stimmt ebenfalls nicht. Trotzdem danke.

DerCaveman  13.01.2020, 14:17

Hans, schreibe bitte nichts zu Themen, von denen du ganz offensichtlich ueberhaupt keine Ahnung hast.

FordPrefect  13.01.2020, 14:37

Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern zudem auch noch völlig irrelevant.

sumi79  13.01.2020, 15:25
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hättest du dich entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit du haben willst. Entweder so oder so.

Nein. Der Fragesteller scheint ein Aussiedlernachkomme zu sein. Diese mussten damals bei ihrer Einbürgerung ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Heute ist das auch nicht anders, mit Ausnahme, dass die Einbürgerung heute obsolet geworden ist und die Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erlangen.

Ich verstehe sowieso nicht, warum eine doppelte Staatsangehörigkeit ÜBERHAUPT geduldet wird.

Das macht nichts. Damit bist du nicht alleine. Aber viele verstehen es eben doch.