Aberkennung der dt. Staatsbürgerschaft wg. russischer?
ich habe heute morgen einen Reisepass beantragt.
Dort hat mich die Dame des Einwohneramtes sehr verunsichert.
Ich besitze die deutsche Staasbürgerschaft.
Meine Eltern sind im Jahr 1992 als Spätaussiedler aus Russland nach Deutschland gekommen, ich war damals 3 Jahre alt.
Die Dame beim Amt stellte mir dann folgende Frage:
"Eine weitere Staatsangehörigkeit ist bei Ihnen ja nicht hinzugekommen, oder?"
Daraufhin habe ich ihr geantwortet, dass ich auch die russische Staatsbürgerschaft besitze. Auch meine Mutter und mein Vater besitzen diese. Einen russischen Pass habe ich seit 2016.
Die Dame sagte dann, dass sie zwar den Reisepass beantragt, aber die Staatsangehörigkeitsstelle bei Abholung des Reisepasses die deutsche Staatsbürgerschaft erneut feststellen müsse. Und es sein kann, dass mir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wird.
Jetzt weiß ich gerade überhaupt nicht, was ich hier tun soll.
Ich bin gerade ziemlich verzweifelt, und verstehe nicht, was hier falsch gelaufen ist.
Ich habe auch bereits im Staatsangehörigkeitsgesetz nachgelesen, aber weiß nicht nach wie vor nicht, was nun zu tun ist. Dort steht ja grundsätzlich, dass man die dt. SA verliert, wenn man keinen Beibehaltungsantrag gestellt hat.
Kann jemand etwas berichten?
6 Antworten
Die Dame sagte dann, dass sie zwar den Reisepass beantragt, aber die Staatsangehörigkeitsstelle bei Abholung des Reisepasses die deutsche Staatsbürgerschaft erneut feststellen müsse. Und es sein kann, dass mir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wird.
Wenn man keinen Beibehaltungsantrag gestellt hat, ist das richtig. Und es kann nicht nur so sein, sondern das wird es ganz sicher, und zwar rückwirkend.
Jetzt weiß ich gerade überhaupt nicht, was ich hier tun soll.
Allerdings befürchte ich, dass es dafür bereits zu spät ist, und somit die deutsche Staatsbürgerschaft erneut beantragt werden muss, denn den Antrag muss man vor Erwerb der zweiten Staatsbürgerschaft stellen. Nach aktueller Gesetzeslage hast du seit 2016 keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr, was nur bislang nicht aufgefallen ist. Ich rate dringend zu anwaltlicher Beratung.
Die Staatsbürgerschaft darf nur ungültig erklärt werden, wenn Sie diese erschlichen haben.
Und es sein kann, dass mir die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wird.
Nein. Im Grundgesetz, Art. 16 Abs. 1 steht klar:
"Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."
Ein Verlust der Stang gegen deinen Willen kann nur eintreten, wenn du aktiv eine andere Staatsangehörigkeit erwirbst. Erwerb durch Geburt, Heirat, Adoption... zählt nicht dazu. Kamst du schon durch Geburt in Besitz der russischen Stang, kannst du die deutsche Stang nicht verlieren.
DANKE!
Mal aus Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausb%C3%BCrgerung
evtl. geht es um die sog. Beibehaltungsurkunde
Ja, das habe ich bereits alles gelesen und das mit der Urkunde hat die Dame mir ja auch schon gesagt. Danke trotzdem!
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hättest du dich entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit du haben willst. Entweder so oder so.
Ich verstehe sowieso nicht, warum eine doppelte Staatsangehörigkeit ÜBERHAUPT geduldet wird.
Warum eine doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt geduldet wird, ist hier ja nicht die Frage. Und ihr erster Satz stimmt ebenfalls nicht. Trotzdem danke.
Hans, schreibe bitte nichts zu Themen, von denen du ganz offensichtlich ueberhaupt keine Ahnung hast.
Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern zudem auch noch völlig irrelevant.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hättest du dich entscheiden müssen, welche Staatsangehörigkeit du haben willst. Entweder so oder so.
Nein. Der Fragesteller scheint ein Aussiedlernachkomme zu sein. Diese mussten damals bei ihrer Einbürgerung ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Heute ist das auch nicht anders, mit Ausnahme, dass die Einbürgerung heute obsolet geworden ist und die Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erlangen.
Ich verstehe sowieso nicht, warum eine doppelte Staatsangehörigkeit ÜBERHAUPT geduldet wird.
Das macht nichts. Damit bist du nicht alleine. Aber viele verstehen es eben doch.