Muss ich zu einem Gruppentermin beim Jobcenter hin?
Hallo,
zuerst einmal kurz die Ausgangssituation. Wir haben 4 Kinder, mein Mann arbeitet allein In Vollzeit, ich habe die Betreuung und Versorgung meine pflegebedürftigen Oma (Pflegegrad 4) übernommen. Leider reicht das Gehalt meines Mannes nicht aus so das wir auf die Aufstockung des Jobcenters angewiesen sind.
Jetzt hat mir das Jobcenter zum zweiten Mal ein Termin zu einem Gruppentermin geschickt, ich hatte beim ersten eine E-Mail geschickt das ich gerne wissen würde worum es überhaupt geht und das ich aus Datenschutzgründen ungern an einem Gruppentermin teilnehmen möchte, außer es handelt sich um eine reine Infoveranstaltung und das ich vorraussichtlich um die Uhrzeit auch nicht kommen kann , wenn mein Mann Spätschicht hat, da ich um die Uhrzeit keine Betreuung für meine Kinder habe.
Ich habe darauf keine Antwort bekommen sondern einfach einen neuen Termin eine Woche später wieder um 16:30 Uhr, um die Uhrzeit habe ich die beiden kleinen aber schon aus der Kita gehohlt und habe keinen der aufpassen kann.
Deswegen meine Frage bin ich rechtlich verpflichtet zu diesem Termin zu erscheinen? Ich möchte keine Sanktion riskieren wenn ich jetzt absage, den beiss ich lieber in den sauren Apfel und nimm die beiden mit, allerdings weiß ich das sie da keine Stunde brav und ruhig auf'n Stuhl sitzen bleiben werden und sich irgendwas anhören.
Danke für eure Antworten und Hilfe schon mal im Vorraus.
9 Antworten
Mit mindestens drei minderjährigen Kindern sowie insbesondere einer zu pflegenden Person mit Pflegegrad 4 kann davon ausgegangen werden, dass Arbeit und damit auch eine Maßnahme regelmäßig als nicht zumutbar gelten. Sollte man dies für die Teilnahme an einem Gruppentermin nicht teilen, mag die fehlende Sicherstellung von Betreuung oder Pflege einen wichtigen Grund für ein Meldeversäumnis darstellen. Dies wäre für jeden einzelnen Termin auch anhand des vorgetragenen Zwecks des Termins festzustellen.
Dem Schreiben mit der Einladung liegt sicher auch ein Blatt bei, das über die Rechtsfolgen informiert.
Normalerweise sind solche Einladungen verpflichtend und wenn der Termin nicht ohne wichtigen Grund eingehalten wird, drohen Dir Sanktionen wie eine Kürzung der Leistungen.
Liegt der Einladung eine Rechtsfolgenbelehrung bei?
Nein? -> Dann musste nicht hin
Ja? -> Du schreibst dem Jobcenter das du aufgrund der Betreung deiner Kinder und deiner Oma leider diesen Termin nur wahrnehmen kannst wenn das Jobcenter für diesen Termin die Kosten für die Betreuung deiner Kinder und deiner Oma übernimmt.
Wenn du Leistungen beziehen möchtest, musst du schon auch Termine wahrnehmen. Oder eben in Kauf nehmen, dass die Leistung eingestellt wird.
Wann denkst du denn, dass das JC Termine anbieten kann? Nachts? Auch dort wird tagsüber gearbeitet. Die Kinder werden es überleben mal einen Tag später zu Abend zu essen. Das Leben besteht auch aus Verpflichtungen, wenn man Leistungen haben will. Aber wie gesagt: Deine Entscheidung. Gehst du nicht, gibt es eben bald keine Kohle mehr.
Ja, du bist verpflichtet auf Verlangen des Jobcenters zu Terminen zu erscheinen.
Ok danke, ich hab's geahnt aber eigentlich konnte ich es mir nicht vorstellen das ich mit meinen Kindern da hin muss. Ich mein arbeiten könnte ich um die Uhrzeit ja auch nicht weil die Kinder sonst nicht betreut sind. Und ich kann kein 2 und 4 jähriges Kind allein zu Hause lassen weil ich zum Jobcenter muss
Ich würde den Termin ja wahrnehmen aber doch nicht zu einer unzeit. Sie wissen das die Kinder nur bis 16 Uhr in der Kita sind. Bis zu dieser Zeit würde ich jeden Termin wahrnehmen aber doch nicht um halb 5. Wenn der Termin ne Stunde geht. Den bekommen die beiden erst frühestens halb sieben Abendbrot. Ihr ganz Tagesrhythmus/Schlafenszeit wird nach hinten verschoben wegen dem Jobcenter. Aber wenn es so ist den ist so.