Muss ich meinem Vater wegen der Scheidung mein Zeugnis wirklich zeigen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also seine Scheidung ist an der Stelle völlig belanglos; die hat nichts mit Deinem Zeugnis zu tun. Die Begründung, die er nennt, spielt auch keine Rolle. Aber: wenn er sorgeberechtigt für Dich ist, dann hat er selbstverständlich einen Anspruch darauf, Deine Zeugnisse sehen zu dürfen. Er muss Dir auch keine Rechenschaft darüber ablegen, wozu er sie sehen möchte. Das ist ganz normal; Zeugnisse müssen ja sogar von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Ist Dein Vater nicht sorgeberechtigt für Dich, dann hat er keinerlei Anspruch, Dein Zeugnis zu sehen.

Nur darum geht es. Den ganzen Kram mit Scheidung und Frau kannste an der Stelle komplett vergessen; der tut nichts zur Sache.

Musst Du nicht. Meine Eltern sind selbst getrennt und ich wohn bei meiner Mutter. Mein Vater wollte auch meins sehen, ich hab’s aber nicht gezeigt, weil ich es nicht eingesehen habe. Er kann dich für nichts zwingen. Höchstens was er machen kann ist, zur Schule zu gehen und vom Sekretariat es sich drucken zu lassen, falls er noch das Sorgerecht für dich hat

Ich gehe davon aus, dass Deine Eltern - trotz Scheidung  -  noch die gemeinsame elterliche Sorge haben. Insofern hat er ein Einsichts- und Mitspracherecht.

Notfalls kann er sich diese Einsicht durch einen gerichtlichen Beschluss erzwingen - aber muss das sein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
so leute möchten drüber gucken

"So Leute" geht dein Zeugnis gar nichts an.

Ist dein Vater noch erziehungsberechtigt? Wenn er erziehungsberechtigt dann hat er das Recht dazu deine Zeugnisse zu sehen. Wenn nicht, dann hat er auch kein Recht dazu.

Gruß

Wer sind denn "so Leute"? Und was hat die Scheidung mit deinen Zeugnissen zu tun?

Dein Vater - egal ob sorge berechtigt oder nicht - hat Anspruch darauf deine Zeugnisse zu sehen. http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Auskunft_ueber_das_Kind.pdf

Wieso sollte er dich anlügen? Vielleicht solltest du aufhören deinem Vater nur irgendwelche Gemeinheiten unterstellen zu wollen.

Also mache eine Kopie von deinem Zeugnis und zeige es ihm. Auch wenn du dich vielleicht jetzt mit deinem Vater gerade nicht so gut verstehst, so kann sich dies ja auch eines Tages wieder ändern.

verreisterNutzer  22.02.2019, 00:04

Danke dein Link bringt in meine kleine Diskussion weiter oben etwas Licht ins Dunkle

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Erdianer  22.02.2019, 16:55

,,egal ob sorge berechtigt oder nicht"    -  Nee. Nur, der jeweils  sorgeberechtigte Elternteil. Bei funktionierenden Stiefvaterverhältnis zeigt man ihm das Zeugnis natürlich auch.  Aber der sorgeberechtigte Elternteil hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Siehe auch meine Antwort zur Frage.

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Kessie1  22.02.2019, 18:33
@Erdianer

Auch der nicht sorge berechtigte Elternteil hat Anspruch auf die Vorlage vom Zeugnis wenn Unterhalt zu zahlen ist... Gerade in Hinblick auf "strebsam und zielgerichtet". Wenn das Kind in der Schule ewig rum dümpelt oder absehbar ist, dass es die gewählte Schulform nicht schaffen kann und wird, dann kommt eine Reduzierung des Unterhaltes in Betracht bzw. sogar der Wegfall. Obwohl Richter bei minderjährigen Kindern sehr gnädig sind! Ein einmaliges Sitzen bleiben reicht auch nicht um die Unterhaltszahlung einzustellen. Aber was auch für die Vorlage von Leistungsnachweisen bzw. Scheinen beim Studenten gilt, gilt auch für Schüler.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103269-pflicht-zur-herausgabe-von-schulzeugnissen

OLG Hamm schrieb:Oberlandesgericht Hamm , 7 UF 98 / 03
Vorinstanz : Amtsgericht Soest , 18 F 107 / 02
Tenor :  Der Beschluss wird abgeändert .
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben , alle seit dem Schuljahr 2001 / 2002 erteilten Zeugnisse der gemeinsamen Tochter T dem Antragsteller in Kopie zukommen zu lassen .
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt ,  die auch die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen hat .

Dem Antragsteller steht das Recht auf Auskunfterteilung durch Vorlage von Zeugniskopien gem . § 1686 BGB zu .

Sicherlich urteilen die Gerichte (selbst das hier zitierte Gericht Hamm hat auch in einer ähnlichen Sache ganz anders entschieden) unterschiedlich. Aber auch die Jugendämter folgen dem Tenor: Zeugnisvorlage...

Man kann also nicht pauschal sagen: kein Sorgerecht - keine Vorlagepflicht.

https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=4661

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Erdianer  23.02.2019, 16:50
@Kessie1

Man kann also nicht pauschal sagen: kein Sorgerecht - keine Vorlagepflicht

D o c h -    Hier nur auf freiwilliger Basis.

Wenn es ,,Spitz auf Knopf"   geht,   dann gilt => siehe meine Antwort.

Als   n i c h t  sorgeberechtigter   Vater  und  N i c h t - Erzeuger  des Kindes  muss ich auch keinen Unterhalt zahlen. 

Ausnahme:   Der     S t i e f  - vater hat das Kind seiner neuen Partnerin  a d o p t i e r t !

Bitte  g e n a u lesen:

Bei dem zitierten Urteil ist von   ....... gemeinsamen Tochter T          die Rede !!

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Kessie1  23.02.2019, 22:05
@Erdianer

Vielleicht reden wir aneinander vorbei? Was hat der Stiefvater denn jetzt damit zu tun? Beim FS ist es doch der leibliche Vater... Wenn man seinem Stiefvater das Zeugnis nicht zeigen will, dann ist es doch ok?! Der hat ja auch weder Sorgerecht, noch ist er der leibliche Vater. Macht man aber wohl, wenn der mit der Mutter zusammen ist und man ein gutes Verhältnis zu ihm hat. Aber der nicht sorgeberechtigte leibliche Vater hat genauso das Recht Zeugnisse zu sehen wie der sorgeberechtigte leibliche Vater. Bei meinen Äußerungen gehe ich ja immer vom leiblichen Vater aus ;-). Aber wenn du es spitzfindig betrachtest, dann stimmt die Aussage:

Man kann also nicht pauschal sagen: kein Sorgerecht - keine Vorlagepflicht

Pauschal würde bedeutet: in jedem Fall

Sind wir uns einig? :-)

Nicht pauschal bedeutet: der zitierte Stiefvater hat in der Tat NULL Rechte. Der leibliche Vater (je nach Gericht, je nach Richter) hat Rechte...

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