Wie lange dauert eine "unkomplizierte" Scheidung?

9 Antworten

Kommt darauf an, ob Ihr den Versorgungsausgleich macht oder nicht

Das Trennungsjahr muss auf alle Fälle  abgewartet werden.  Wenn der Versorgungsausgleich  gemacht wird (immer von Amts wegen), dann könnt Ihr nach 10 Monaten zu einem Anwalt gehen.  Dieser reicht dann für einen von Euch die Scheidung bei Gericht ein, der andere braucht keinen Anwalt, wenn er mit allem einverstanden ist.

Wenn auf diesen verzichtet wird (notarielle Urkunde!), dann kann je nach Auslastung des Gerichts in  6 - 8 Wochen mit dem Scheidungstermin gerechnet werden.

Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt im Wesentlichen davon ab, ob der so genannte "Versorgungsausgleich" durchzuführen ist, also der Rentenausgleich. Grundsätzlich ist dieser Versorgungsausgleich bei allen Ehen durchzuführen, die bis zur Einreichung der Scheidung länger als drei Jahre gedauert haben. 

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, so muss das Gericht bei den Rentenversicherungen beider Eheleute die Rentenberechnungen für die Ehezeit anfordern. Da dies immer etwas auf sich warten lässt, dauert eine einvernehmliche Scheidung MIT Versorgungsausgleich selten weniger als ca. 6 Monate. 

Hat die Ehe bis zur Einreichung der Scheidung weniger als drei Jahre gedauert oder verzichten beide Eheleute auf den erwähnten Versorgungsausgleich, so geht es natürlich wesentlich schneller. Die Durchschnittsdauer liegt in diesem Fall bei rund 10 Wochen. Es gibt aber auch Gerichte, die schaffen es in vier Wochen. 

Alles das sind natürlich nur Durchschnittswerte. Ist ein Richter zwei Wochen in Urlaub oder krank oder antwortet ein Ehegatte nicht auf Schreiben des Gerichts, kann es natürlich zu Verzögerungen kommen. 

Hallo,

grundsätzlich ist es möglich, die Scheidung bereits nach wenigen Wochen zu erwirken, wenn das Trennungsjahr durchlebt wurde.

Oftmals gibt es die Möglichkeit, bereits nach 10 Monaten des Trennungsjahrs den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Soweit sich beide Parteien über den Beginn des Trennungsjahrs einig sind, prüft das Gericht auch nicht weiter nach.

Weiterhin kann- wenn notwendig - auch Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleichs gestellt werden, wenn der Scheidungsantrag gestellt wurde. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird vorab über das Scheidungsverfahren entschieden. Wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich hingegen in einem notariell beurkundeten Ehevertrag gänzlich ausgeschlossen haben, kann die Scheidung innerhalb von 8 Wochen erfolgen. Siehe: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidung-online/schnelle-scheidung

Viele Grüße 

Nach dem Trennungsjahr und bei klaren Verhältnissen (Besitztum, Zugewinnaufteilung, Unterhalt, Kindesunterhalt, beide Ehepartner wollen die Scheidung) kommt es nur noch auf den Termin von Gericht an. Wenn auch das schnell geht und kein Richter ausfällt ist die Scheidung vier Wochen nach dem Trennungsjahr durch und amtlich.

Bekannte von mir haben sich einen gemeinsamen Anwalt genommen, dann war das eine Sache von 4 Wochen.

Bei denen waren das ähnliche Verhältnisse, beide Partner wollten die Scheidung und ein gemeinsamer Anwalt spart viel Geld und vor allem Zeit, weil der Schriftwechsel zwischen den Anwälten entfällt. lg Lilo

Roland Sperling  18.05.2016, 10:25

Einen "gemeinsamen" Anwalt gibt es nicht. Ein anwalt ist immer nur der Anwalt von EINEM Ehegatten. Es reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung aber aus, wenn sich nur einer der beiden Eheleute einen Anwalt nimmt. 

LiselotteHerz  18.05.2016, 10:45
@Roland Sperling

Ich weiß nur, dass da immer beide hingegangen sind und die ruckzuck ihre Scheidung durch hatten.