Wann zum Anwalt bei Scheidung Trennung?

8 Antworten

Ein Anwalt muss sein, um den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen.

Zum Zeitpunkt der Trennung werden beide Parteien im Scheidungstermin gehört. Das ist massgeblich.

Manni0991 
Fragesteller
 30.07.2019, 07:27

Wie das heißt ich muss vor dem Jahr doch zum Anwalt?

Wenn Ihr Euch gegenwärtig in allen Fragen einig seid, braucht man noch einen Anwalt. Denn was soll der Anwalt tun?

Bleibt es bei der Einigkeit bezüglich Unterhalt usw., braucht man erst zum Ablauf des ersten Trennungsjahres einen Anwalt. denn erst mit Ablauf des ersten Trennungsjahres kann die Scheidung eingereicht werden, und dafür bracht an halt einen Anwalt. Es reicht aus, wenn Deine Frau einen Anwalt nimmt und dafür PKH beantragt. Du selbst braucht dann keinen eigenen Anwalt.

Einen Anwalt brauchst Du erst nach Ablauf des Trennungsjahres, wenn die Scheidung eingereicht wird. Und ich rate Dir gut einen eigenen Anwalt zu haben und NICHT einen gemeinsamen.

Denn so gut wie immer stellt sich heraus das die "Dame" urplötzlich ganz andere Vorstellungen, Wünsche und Ziele hat als die vorher angeblich "in Einigkeit" versicherten !

Roland Sperling  30.07.2019, 17:56

Einen "gemeinsamen Anwalt" gibt es bei Scheidungen ohnehin nicht, das ist ein offenbar unausrottbarer Irrglauben.

Hallo

Ihr müsst das Trennungsjahr einreichen. Dazu.müsst ihr gemeinsam auf die Gemeinde/Einwohnermeldeamt gehen u einen Wisch unterschreiben.

Es reicht, wenn ihr kurz vor Ablauf des Trennungjahres, zu einem Anwalt geht.

Mein Ex Mann u ich, hatten auch einen Anwalt. Ich hatte ihn engagiert. Ich bekam Prozesskostenhilfe, da wurde auch kein Unterhalt einberechnet, wie hier erwähnt, denn mein Ex Mann zahlte an mich keinen, da ich verzichtete.... meinen Ex Mann kostete die Scheidung, durch den gemeinsamen Anwalt, nur 140 euro.

Wenn ihr euch einig seid, ist ein Anwalt die kostengünstigste Alternative

sassenach4u  30.07.2019, 09:51

Bei welchem Amt macht man das? Da wäre ein Link mal höchst interessant Das ist Unsinn- mal nebenbei.

Maleficent666  30.07.2019, 09:56
@sassenach4u

Du willst also meine Erfahrung als Unsinn abstempeln? Soso.... na, wenn du dich damlt besser fühlst, dann sei es so^^

sassenach4u  30.07.2019, 15:30
@Maleficent666

Hast du einen Link, wo ich das finden kann. Denn das wäre belastbar.

Roland Sperling  30.07.2019, 17:53

Nein, die Trennung muss man nirgendwo anmelden!

Es soll also eine einvernehmliche Scheidung werden, nehme ich an. Da geht die Geschichte schneller und wird auch kostengünstiger. Die beiden Noch-Ehepartner teilen sich die Kosten. Der Anwalt handelt aber nur für den, der ihn beauftragt hat. Der zweite stimmt dann nur zu. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kein Problem.

Scheidung ist jetzt nicht so meins. Eingereicht wird der Antrag meines Wissens nach dem Trennungsjahr bzw. auch schon zwei oder drei Monate vor Ende des Trennungsjahrs. Während des Trennungsjahres sollten auch schon alle "Sachen geklärt" werden. Sprich Versicherungen, Altersvorsorge,....

Das Ausziehen selber ist dann die Trennung des gemeinsamen Haushalts und ist so der Beginn des Trennungsjahres.

Die Kosten könnt ihr euch ausrechnen lassen. https://www.scheidung.org/scheidungskosten/

Dort steht auch was über die Prozesskostenhilfe.

Insgesamt würde ich euch bereits jetzt eine Erstberatung bei einem Anwalt empfehlen.