muß ich in einem Zug meinem hund einen Maulkorb anlegen?

8 Antworten

Wenn du mit der DB fährst, gilt die Maulkorb-Pflicht... Auf jeden Fall solltest du einen Maulkorb mit dabei haben und ggf. vorzeigen können. Bisher hat noch niemand vom Zugpersonal verlangt, dass ich meinem Hund den Maulkorb anlege...

Bei den Hamburger Verkehrsbetrieben müssen nur die laut Landeshundeverordnung "gefährlichen Hunde" in den Zügen und in der S-Bahn/Bus einen Maulkorb tragen...

In Privat-Bahnen wie Abellio und auch in der AKN ist auch nur für "Gefährliche Hunde" Maulkorbpflicht...

Nachlesen kannst du das jeweils in den Beförderungsbedingungen...

Entweder der Hund reist in einer kleinen Tasche, dann gilt er als Gepäck und man muß nicht für ihn ein Ticket lösen. Das gilt für kleine Hunde.

Für größere Hunde muß man ein Ticket lösen und es besteht Maulkorbpflicht. Das kannst du in den Beförderungsbedingungen der DB nachlesen.

hei :) gesetzlich soweit ich weiß nicht. wenn du allerdings weißt, dass dein hund mit menschenmassen oder ungewohnten situationen nicht umgehen kann und dann vielleicht aggressiv wird oder aus angst beissen könnte, dann leg ihm den maulkorb lieber an. aber ich denke du kannst deinen hund selber einschätzen ;)

Es kommt drauf an was der Bahnbetreiber bestimmt. bei der Deutsche Bahn muss der Hund ein Maulkorb trageb oder in eine Transportbox.

Die gesetze jucken da nicht.

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@MiraAnui

ja, hab gerade auch nochmal gegoogelt. also leine auf jeden fall und den maulkorb solltest zur sicherheit dabeihaben oder gleich anlegen. wenn er in ne box passt kannst ihn auch da reinpacken.

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Hallo,

die meisten Unternehmen verlangen es, so zum Bsp. DB. Ich habe für meinen Hund immer einen mit dabei und lege diesen auf Verlangen auch sofort um. Des Weiteren gbt es manchmal noch weitere Bedingungen (Leinenlänge), dass kannst du aber ganz einfach auf der entsprechende Seite heraussuchen

Google kaputt ?

Ja

Zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste im Zug müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden. Werden Hunde ohne Leine/ Maulkorb angetroffen und diese können auf Aufforderung des Zugbegleiters nicht angebracht werden, kann der Zugbegleiter den Hund aufgrund fehlender Sicherheit aus dem Zug verweisen. Diese Regelung gilt nicht für Hunde, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.

Quelle: http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml