Strafe Zug?

9 Antworten

Das sind nunmal die Transportbedingungen der Bahn und es ergibt wenig Sinn, diese zu verhandeln, zu diskutieren oder deren Fairness in Frage zu stellen. Du hast die Bedingungen mit Fahrscheinkauf akzeptiert und musst nun mit den Folgen des Verstoßes leben, egal ob die Gutefrage-Community das wie Du unfair findet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich habe in diesen themen berufliche Erfahrungen
AlpaChinosXxx  27.12.2022, 01:57

Da hast du recht, aber er will ja nur darüber sprechen um seinen Ärger Luft zu machen

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Lemmybook  05.04.2023, 05:52

bei 100€ muss da noch was anderes dazu gekommen sein

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Das ist etwas überzogen, aber die Bahn hat ihre eigenen Regeln. Setz den Hund nächstes Mal einfach in eine Tasche, oder nimm ihn auf den Arm.

Eine Regel Maulkorb für Kinder in den Öffentlichen wäre manchmal sinnvoller.

Janinexy862 
Fragesteller
 27.12.2022, 02:33

Ja das stimmt weil die Kinder echt nicht ft unerträglich laut sind

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tinalisatina  27.12.2022, 08:26
Setz den Hund nächstes Mal einfach in eine Tasche, oder nimm ihn auf den Arm.

Braucht er dann keinen Maulkorb?

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Wicht123532  27.12.2022, 13:22

Auf den Arm nehmen reicht nicht aus. Lediglich in einer Box, da braucht der Hund keinen Maulkorb.

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Das Verkehrsunternehmen hat Richtlinien bzgl Transport/Mitnahme von Haustieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, weil sonst auch der Besitzer der agressivsten Bulldogge schreien würde: "Das ist doch nur ein kleiner Hund, und sehr friedlich"

Janinexy862 
Fragesteller
 27.12.2022, 02:02

Hm ja das stimmt allerdings find aber die Strafe trotzdem übertrieben

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Janinexy862 
Fragesteller
 27.12.2022, 02:06
@TheRealDominus

Ja das stimmt irgendwie schon aber meiner ist echt nur ein kleiner Chihuava und macht garnix ... Denk schon dass man da me Ausnahme machen könnte um Weihnachten Rum auch noch

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TheRealDominus  27.12.2022, 02:37
@Janinexy862

Bei einem kleinen Schoßhündchen ist das natürlich ärgerlich. Drück dich mal weihnachtlich :)

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Das erscheint mir auch als drakonische Strafe.

Was dir abverlangt werden darf, ist ein Busgeld. Strafen dürfen nur gerichtlich angeordnet werden.

Ich würde erstmal jede Forderung schriftlich ablehnen.

Wenn du den Hund sogar getragen hast, würde ich den Hund als Handgepäck bezeichnen da Haustiere, nach dem Gesetz, Gegenstände oder Sachen mit besonderem Schutz sind. (Tierschutz)

Die AGBs dürfen nicht geltendes Recht aushebeln.

AlpaChinosXxx  27.12.2022, 01:55

😂😂😂😂🤦‍♂️kann er ja versuchen.Mit dem Fahrscheinkauf akzeptiert man die Transportbedingungen und auch die Höhe der anfallenden Gebühren, wenn man gehen diese verstößt.Ausserdem bezweifle ich stark, dass es hier um einen Chihuahua ging.

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gforler  28.12.2022, 06:03
@AlpaChinosXxx

Hätte ja sein können...

Mir ging es mehr um den Unterschied "Strafe/Gebühr"

Es heist übrigens "Erhöhtes Beförderungsentgeld".

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Lemmybook  05.04.2023, 08:10

es ist eine vertragsstrafe

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