Muss man für kleinen Hund Zug bezahlen?

7 Antworten

Das hängt davon ab, wo und wie weit du fahren willst.

In manchen Regionen ist die Mitnahme von Hunden kostenlos, in anderen Regionen und im Fernverkehr brauchen Hunde einen Kinderfahrschein.

Ist der Hund aber in einer Transportbox untergebracht, zählt er als Handgepäck und wird kostenlos befördert.

Kleine TIERE (bis zur Größe einer Hauskatze) in GEEIGNETEN geschlossenen Transportbehältnissen fahren frei. Hunde welche nicht in diese Kategorie fallen brauchen einen Fahrschein zum halben Preis. Darüber hinaus können Hunde als Person auf einem Länderticket mitfahren.In manchen Verkehrsverbünden gelten abweichende Regelungen (Bsw im VBB fährt ein Hund frei mit bei einer Zeitkarte)

Kommt glaube ich auf das Land und den Anbieter/Zug darauf an. 

Bei uns in der Schweiz gilt:

Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, müssen Sie in allen Fällen den halben Preis für die 2. Klasse bzw. den allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-GA) bezahlen. Ausnahme: Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe) in Transportboxen, Körben oder anderen geeigneten Behältern dürfen Sie – wie Handgepäck  auch – unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen.

Quelle: SBB

wenn der Hund in einer Tasche oder Box sitzt muß man nichts bezahlen. 

ohne Box muß man den Kinderfahrpreis zahlen, weiterhin muß der Hund dann auch angeleint sein und einen Maulkorb tragen.

Das kommt auf das Unternehmen an, vielen verlangen erst einen Zuschlag ab einer gewissen Schulterhöhe des Tieres.