Muss ich im Krankenstand meinem Arbeitgeber auf E-Mail's antworten (wie lange ich noch krank bin) und Anrufe von ihm abheben?

5 Antworten

es gilt die krankschreibung.

und wenn du keinen schriftlichen vertrag hast, gilt, was im gesetz steht. ich weiss nicht, ob sich was geändert hat, aber normalerweise hast du kündigungsschutz während der krankschreibung.

und du solltest anrufe annehmen, bzw. zurückrufen. im angemessenen rahmen. wenn du z.b. noch 4 wochen krank geschrieben bist und dein arbeitgeber ruft dich täglich an, dann ist das für dich unzumutbar.

wenn er dich in der letzten woche der krankschreibung anruft und fragt, ob in der kommenden woche wieder mit dir auf arbeit zu rechnen ist, ist das in ordnung.

ich hab gerade mitbekommen, dass es für österreich gilt... da weiss ich nichts drüber. es ist besser, bei fragen nach nicht deutschem recht das land zu taggen. das habe ich jetz getan.

vielleicht bekommst du noch gute antworten von österreichern.

CamelWolf  13.01.2020, 14:33

"..aber normalerweise hast du kündigungsschutz während der krankschreibung."

Für Deutschland stimmt das nicht.....

2
ellix9 
Fragesteller
 13.01.2020, 14:35

Danke für deine Antwort! 🙈

0

Grundsätzlich musst du nicht mit ihm interagieren so lange du AU bist. Lediglich wie lange du ausfällst solltest du ihm schon mitteilen, das war‘s aber auch.

Ohne schriftlichen Vertrag hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten für beide Seiten.

Wenn dein Chef schon solche Andeutungen macht, wäre es für dich vielleicht nicht verkehrt, schon mal nach einer neuen Stelle Ausschau zu halten. Das kannst du problemlos auch während der AU.

ellix9 
Fragesteller
 13.01.2020, 14:38

Danke für deine Antwort! 🙈

Und wie ist es in diesem Fall mit der einvernehmlichen Kündigung?

Ich hatte bereits einige Vorstellungsgespräche, die auch super gelaufen sind. Eine Stelle wäre schon zu 100% fix, jedoch muss ich warten, bis ich mehr von meiner derzeitigen Arbeitsstelle erfahre ...

0
Futterschuessel  13.01.2020, 14:54
@ellix9

Einvernehmlich ist wenn ein Auflösungsvertrag, ansonsten ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, die immer schriftlich erfolgen muss.
Wenn du eine feste neue Stelle hast, kannst du das jederzeit tun, ohne schriftlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Fristen.

0
ellix9 
Fragesteller
 13.01.2020, 15:03
@Futterschuessel

Was ist aber, wenn ich nie die Arbeitsstelle verlassen wollte und dies vom Chef ausgeht?

0
Futterschuessel  13.01.2020, 15:50
@ellix9

Dann muss er dir ordnungsgemäß kündigen, so lange kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Und das kann er nicht allein deswegen, weil ihm deine Nase nicht mehr passt.

1
Unter anderem habe ich nie einen Arbeitsvertrag bekommen!!!

Ganz einfach -- auch ein mündlicher Arbeitsvertrag entfaltet Gültigkeit.

Und selbstverständlich gehört es zu Deinen Pflichten Deinem Arbeitgeber mitzuteilen, wie lange Deine Erkrankung voraussichtlich andauern wird, soweit Du nicht eine ärztliche Bescheinigung vorlegst, aus der das ersichtlich ist.

Auf eine "einvernehmliche" Kündigung musst Du Dich allerdings nicht einlassen.

Du mußt eigentlich sogar von Dir aus mitteilen, wie lange Du voraussichtlich noch krank bist.

Welche Krankheit Du hast, geht Deinen AG dagegen einen feuchten an.

Wenn er Dich nun stündlich anruft oder mit Mails bombardiert, mußt Du daruf nicht reagieren. Fragt er allerdings ganz normal nach, z. B. am Freitag, bis zu dem Du krankgeschrieben bist, ob Du denn am Montag wieder erscheinst zur Arbeit, mußt Du darauf schon antworten.

ellix9 
Fragesteller
 13.01.2020, 14:35

Erstmal danke für deine Anwort.

Und ja, ich werde die ganze Zeit mit Anrufen und E-Mail's bombardiert ...

0
Familiengerd  13.01.2020, 14:40
Du mußt eigentlich sogar von Dir aus mitteilen, wie lange Du voraussichtlich noch krank bist.

Warum?

Das steht schließlich auf den Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen, die der Arbeitgeber erhält!

0
Familiengerd  13.01.2020, 14:57
@Wapiti201264

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss er das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, spätestens zu Arbeitsbeginn mit - nach Einschätzung des Arbeitnehmers - voraussichtlicher Dauer.

Der Arbeitgeber kann dann verlangen, dass eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ihm noch am selben Tag vorgelegt wird, sofern das dem Arbeitnehmer zuzumuten ist und die Umstände das überhaupt zulassen (Zustand des Erkrankten, Tageszeit, Erreichbarkeit des Arbeitgebers usw.).

Bei längerer Erkrankung und Vorlagepflicht erst nach einer Dauer von mehr als 3 Tagen ist die Bescheinigung am nächsten regulären (eigentlichen) Arbeitstag des Arbeitnehmers vorzulegen.

Dauert die Erkrankung länger als bescheinigt, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wieder - wie oben beschrieben - informieren, es sei denn, der Arbeitgeber erhält die neue Bescheinigung bereits am letzten Tag entsprechend der Vorbescheinigung.

1
Wapiti201264  13.01.2020, 15:12
@Familiengerd

Richtig. Deshalb schrieb ich ja, man soll das mitteilen (und zwar telefonisch).

Neulich brauchte meine AU tatsächlich fünf Tage mit der Post, ich war aber nur drei Tage krank. XD

0

wenn du deinen job behalten möchtest, solltest du das tun. müssen musst du natürlich nicht!

ellix9 
Fragesteller
 13.01.2020, 14:38

Der Chef hat mich so gesehen ja schon einvernehmlich gekündigt.

0
Familiengerd  13.01.2020, 14:44
@ellix9

Es gibt keine "einvernehmliche" Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die ist immer einseitig.

Es gibt eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses über einen Aufhebungs-/Auflösungsvertrag.

1