Muss ich heute vor Gericht?

11 Antworten

Auf der Ladung steht eine Telefonummer. Bei der hättest du dich schon mal telefonisch abmelden können. Auf jeden Fall mußt du dir heute ein Attest besorgen! Richter mögen es gar nicht, wenn Verhandlungen abgesagt werden müssen.

Rufe bei Gericht an, sobald sie geöffnet haben und schilderte die Situation. Du wirst dir allerdings die Frage gefallen lassen müssen, warum Du das so kurzfristig tust ("habe vergessen" ist kein ausreichender Grund). Lasse dir auch die richtige faxnummer (notfalls eMail-Adresse) geben (s. u.)

Zudem sei beim Arzt, sobald er geöffnet hat und schilderte deine Situation. Ziel sollte es sein, dass Du dem Gericht vor der Verhandlung die im anderen Beitrag genannte Unfähigkeitsbescheinigung faxen kannst.

Bedenke aber, dass Du noch die Fahrt rechtzeitig antreten musst, wenn die nicht alle(!) “mitspielen".

Dort anrufen -natürlich VOR der Verhandlung!- und sagsn, days du krank bist, du wirst zu einem späterem Punkt aussagen müssen, das was, kann sein, dass du aich nachweisen musst, dass du wirklich krank bist, das werden sie dir aber sagen, denn das ist "von Fall zu Fall" unterschiedlich, erstrecht weil su "nur" als Zeuge geladen wurdest.

Also in ein paar Stunden einfach anrufen und Bescheid sagen, ansonsten könnte etwas auf dich zu kommen -bei nicht abgesagtem Gerichtstermin-

Eine Krankschreibung reicht nicht aus. Erst wenn man nicht Transportfähig ist, wird darauf Rücksicht genommen, sprich wenn du zB. im Krankenhaus liegst. Selbst Fieber ist nicht ausreichend um zu Hause zu bleiben.

Reicht nicht!!!

nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.

Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung oder ein gebuchter Auslandsaufenthalt, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das
Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- und/oder reisefähig sind. Der "gelbe Schein" reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit
bescheinigt.
Es kann im Einzelfall auch angezeigt sein, dem Gericht gegenüber den behandelnden Arzt schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und dessen Name, Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen, um klärende Rückfragen durch das Gericht zu ermöglichen.

Quelle:http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13909&article_id=58511&_psmand=57




TheGrow  15.03.2016, 05:04

Top Antwort von Idiealot,

dem möchte ich nur noch die rechtliche Grundlage für die Pflicht des Erscheinens hinzufügen: 

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__48.html

In der Vorladung, die der Fragesteller angegeben hat stehen auch (zwingend) die möglichen Folgen, wenn man vor Gericht nicht erscheint.

kohlkopf62 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 02:10

erstmal vielen dank. aber wenn der gelbe schein nicht reicht, was brauche ich dann und wo kriegt man das? bzw. kriegt man das auch in einer kleineren klinik oder muss man dafür in's krankenhaus fahren? Vielen Dank nochmal.

Idiealot  15.03.2016, 02:12
@kohlkopf62

Du benötigst ein ärztliches Attest. Reicht die Zeit nicht aus mußt du dich mit dem Gericht in Verbindung setzten und dort dir sagen lassen was nötig ist und wie du die entsprechenden Unterlagen vorzulegen hast. Bitte aber dabei berücksichtigen wie wichtig eine Zeugenaussage sein kann unter dem Gesichtspunkt wenn dir der oder die Zeugen fernbleiben.

kohlkopf62 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 02:18
@Idiealot

Nochmals vielen, vielen Dank. Ich bin mir sicher, dass ich ohne sie völlig "aufgeschmissen" wäre. Aber noch kurz zur Aussage an sich: Dieist relativ wenig wert, da die Tat schon einige Monate zurückliegt und ich mich weder an die Gesichter der Täter noch an den Großteil der Tat erinnern kann. Da werden die ander'n Zeugen um einiges hilfreicher sein.

Idiealot  15.03.2016, 02:21
@kohlkopf62

Das liegt aber nicht in deiner Entscheidung was wichtig ist und was nicht. Sorry ;-)