Muss ich eine MPU machen?

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Eine MPU halte ich für unwahrscheinlich. Keiner der in § 13a FeV genannten Gründe scheint auf deinen Fall zuzutreffen (Abhängigkeit, Missbrauch, Wiederholungstat, vorheriger Entzug der Fahrerlaubnis).

Beim nächsten Mal wäre es eine Wiederholungstat und dann könnte auch eine MPU angeordnet werden. Die Ersttat bleibt fünf Jahre im Fahreignungsregister gespeichert.

Wenn sich die Führerscheinstelle bis heute noch nicht bei dir gemeldet hat sollte mit dem Bußgeldbescheid der Fall für dich erledigt sein und du kannst nach einem Monat Fahrverbot wieder Auto fahren.

Denn für Ersttäter gibt es seit der Legalisierung von Cannabis eine Ausnahme, nämlich dass keine MPU notwendig ist und dabei spielt auch die Höhe des THC-Gehaltes im Blut keine Rolle.


Lurch603 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 10:44

Also meines Wissens kann sich die FührerscheinStelle erst melden wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Was er ja erst seit kurzem ist. Und wie sicher ist das mit der erst Täter Regelung?

Die Strafe wurde dir mitgeteilt. Die Führerscheinstelle kann zusätzlich eine MPU anordnen. Du hast den Führerschein schon abgegeben oder nicht. Dann kannst du dort auch fragen. Ich denke eher nicht.