Muss ich andere Federn in die Zulassung eintragen lassen?
Hallo Community,
Ich möchte mir für mein Suzuki H&R Federn holen. Dabei ist ein Teilegutachten, sowie ich das verstanden habe muss der Tüv dann das ganze prüfen und trägt das dann ein.
Aber wie sieht es mit der Zulassungsbescheinigung aus? Ich bekomme ja glaube eine Bestätigung vom Prüfer, dass er die Federn geprüft hat und das eingetragen ist. Muss ich dann noch zur Zulassungsstelle rennen und das eintragen lassen?
Danke schonmal für Antworten
3 Antworten
Du bekommst KEINE Eintragung.
Du bekommst eine Bescheinigung über eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO mit dem Nachweis, das alles i.O. ist. Diesen musst Du bei der Fahrt mitführen, damit man das bei einer Kontrolle nachvollziehen kann.
Eine Berichtigug der Fahrzeugpapiere ist nur erforderlich, wenn der Prüfer das in den Bericht geschrieben hat.
I.d.R ist das nur, wenn bei der Änderung etwas geändert wurde, was gem §15(1) der FZV sofortiger Berichtigung der Zulassungsbescheinigung bedarf.
Nur bei Federn ist i.d.R Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist - möglich oder - ist vorgeschrieben aber zurückgestellt angegeben.
Dann kannst Du das eintragen lassen, wann es Dir pass oder einfach die Bescheinigung des Prüfingenieurs mitführen.
Muss vom TÜV abgenommen werden und in den Papieren eingetragen werden bei der Zulassungsstelle.
Lies im Gutachten genau nach, was gemacht werden muss, um die Federn eingetragen zu bekommen.
Im Gutachten, spätestens aber in der Abnahmebescheinigung, steht drin, ob die Fahrzeugpapiere unverzüglich, oder erst bei nächster Befassung geändert werden müssen.