Muss ich andere Federn in die Zulassung eintragen lassen?

3 Antworten

Du bekommst KEINE Eintragung.

Du bekommst eine Bescheinigung über eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO mit dem Nachweis, das alles i.O. ist. Diesen musst Du bei der Fahrt mitführen, damit man das bei einer Kontrolle nachvollziehen kann.

Eine Berichtigug der Fahrzeugpapiere ist nur erforderlich, wenn der Prüfer das in den Bericht geschrieben hat.

I.d.R ist das nur, wenn bei der Änderung etwas geändert wurde, was gem §15(1) der FZV sofortiger Berichtigung der Zulassungsbescheinigung bedarf.

Nur bei Federn ist i.d.R Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist - möglich oder - ist vorgeschrieben aber zurückgestellt angegeben.

Dann kannst Du das eintragen lassen, wann es Dir pass oder einfach die Bescheinigung des Prüfingenieurs mitführen.

Muss vom TÜV abgenommen werden und in den Papieren eingetragen werden bei der Zulassungsstelle.

Lies im Gutachten genau nach, was gemacht werden muss, um die Federn eingetragen zu bekommen.

Im Gutachten, spätestens aber in der Abnahmebescheinigung, steht drin, ob die Fahrzeugpapiere unverzüglich, oder erst bei nächster Befassung geändert werden müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung